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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelungen und Arbeitgeberpflichten

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6 Minuten Lesezeit

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Unternehmen – wie der Name schon sagt – zum Arbeitsschutz, genauer: zum Schutz der Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsplatz. Es verfolgt das Ziel, Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz zu verhindern und die Arbeit menschenwürdig zu organisieren.

Die Grundlage für die vom Arbeitgebenden zu treffenden Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Zudem gibt es unter dem Arbeitsschutzgesetz zahlreiche Verordnungen. Wir haben alles zusammengefasst, was Sie als Arbeitgebender wissen müssen!

Key Facts

  1. Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Pflichten und Rechte von Mitarbeitenden und des Arbeitgebenden bezüglich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung.
  2. Ziel des Gesetzes ist der Schutz aller Beschäftigten vor allen denkbaren Gefahren am Arbeitsplatz, aber beispielsweise auch die Einhaltung der täglichen Arbeitszeit von acht Stunden und der Ruhezeiten.
  3. Das Gesetz gilt für alle Arbeitgebenden und Beschäftigten der privaten Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes sowie der freien Berufe und der Landwirtschaft.

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Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz ist offiziell das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Es regelt die Pflichten und Rechte von Mitarbeitenden und des Arbeitgebenden bezüglich des Arbeitsschutzes und der Überwachung der Angestellten.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes sollen die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten sichergestellt werden. Damit soll die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht umgesetzt werden. Das deutsche Bundesgesetz zum Arbeitsschutz bildet die Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmenden vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz. Es wurde im Jahr 1977 verabschiedet und ist seither mehrfach geändert worden.

Es gilt für alle Arbeitnehmenden in Deutschland und verpflichtet Arbeitgebende dazu, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz müssen ständig ermittelt und beurteilt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Mitarbeitenden vor Gefahren jeder Art geschützt werden.

Unternehmen müssen laut Arbeitsschutzgesetz geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um für die gesamte Belegschaft ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Das bedeutet: Jeder Arbeitgebende ist angehalten, Einrichtungen zur Unfallvermeidung bereitzustellen, Mitarbeitende entsprechend zu schulen und Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Gefahren gar nicht erst entstehen zu lassen.

Zudem enthält das Arbeitsschutzgesetz explizite Vorschriften zur Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen und zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

Was sind die Ziele vom Arbeitsschutzgesetz?

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Das sind die beiden Hauptziele des Arbeitsschutzgesetzes. Diese beiden Ziele sollen nicht nur eingehalten, sondern laufend angepasst und optimiert werden.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen vorzunehmen. Dabei geht es unter anderem um …

  • die Einhaltung der Arbeitszeit
  • die Arbeitsplatzgestaltung
  • die Nutzung von Arbeitsutensilien oder persönlicher Schutzausrüstung (beispielsweise auf Baustellen)
  • die Arbeit mit Bildschirmen sowie mit biologischen oder anderen Arbeitsstoffen
  • den Schutz werdender Mütter.

Doch der Schutz vor körperlichen Schäden ist nicht alles, was geregelt werden soll. Vermehrt regelt das Arbeitsschutzgesetz auch den Umgang mit Belastungsfaktoren, die Auslöser oder Verstärker für psychische Erkrankungen wie Burnout, Mobbing oder Stress sein können. Aber auch die Einhaltung von Regelungen zu Überstunden oder die Einhaltung der täglichen Arbeitszeit gehören dazu.

Für wen gilt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Gesetz gilt für alle Arbeitgebenden und Beschäftigten der privaten Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes sowie der freien Berufe und der Landwirtschaft.

Das heißt, dass der Arbeitgebende die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt und dafür sorgen muss, dass die Beschäftigten durch die Arbeit und während dieser nicht gefährdet werden. Unternehmen sind der Pflicht, ihren Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, die Arbeitssicherheitsvorschriften und -bestimmungen einzuhalten und regelmäßig Kontrollen durchzuführen.

Einhaltung des ArbSchG

Die Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzes unterliegt den Landesbehörden, vor allem sind das die Gewerbeaufsichtsämter, die Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen. Sie beraten die Arbeitgebenden auch diesbezüglich.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Grundvoraussetzung für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Gesundheit der Beschäftigten. Sie gehört zu den wesentlichen Pflichten der Arbeitgebenden und ist entscheidend für den Arbeitsbeginn an einem Arbeitsplatz und auch innerhalb eines bestimmten Tätigkeitsbereiches.

Arbeitgebende sind schon vor Vertragsbeginn dazu verpflichtet, die nötigen Maßnahmen für ein sicheres Arbeitsumfeld der Beschäftigten zu ergreifen. Das bedeutet, sie müssen Arbeitsplätze auf eventuelle Gefahren hin überprüfen, das Ergebnis dokumentieren und die notwendigen Schritte unternehmen, um eventuelles Gefahrenpotenzial auszuschließen und die Risiken zu minimieren.

Eine solche Gefährdungsbeurteilung sollte auf eine entsprechend geschulte Fachkraft übertragen werden. Arbeitssituationen, von denen eine Gesundheits- oder Sicherheitsgefahr ausgehen kann, sind unter § 5 ArbSchG aufgeführt.

Dazu gehören unter anderen die nicht ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes, ungeeignete Arbeitsmittel, unzureichende Unterweisung oder Qualifikation der Beschäftigten und eine psychische Belastung am Arbeitsplatz.

Weitere wichtige Regelwerke zum Arbeitsschutz

Ordnung muss sein – Deshalb gibt es weitere wichtige Vorschriften und Verordnungen zum Arbeitsschutz in Deutschland. Diese legen die Pflichten von Arbeitgebenden und Beschäftigten in Bezug auf die Arbeitssicherheit fest:

  1. Die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Anlagen in Unternehmen regelt die Betriebssicherheitsverordnung.
  2. Auch die DGUV-Vorschriften (verbindliche Unfallverhütungsvorschriften) stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten dar – bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
  3. Die Gefahrenstoffverordnung enthält Regelungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen in Betrieben und soll die Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken schützen.
  4. Die Arbeitsstättenverordnung soll eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für Beschäftigte sicherstellen. Sie regelt etwa die Raumgestaltung, Beleuchtung, Lüftung und Hygiene von Arbeitsplätzen.
  5. Zudem gibt es Sonderregelungen für Mütter, Jugendliche und andere Gruppen. Sie stellen sicher, dass auch besondere Personengruppen im Arbeitsleben ausreichend geschützt sind.

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Fragen rund um Arbeitsschutz

1. Welche Rolle spielt der Betriebsrat beim Arbeitsschutz?

Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Er kann vor allem bei der Prävention maßgeblich Einfluss nehmen. Das liegt daran, dass die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes vage sind und meist nur Rahmenvorschriften darstellen. Die Anpassungen müssen im Betrieb im Schulterschluss mit dem Betriebsrat erfolgen.

2. Warum ist die Gefährdungsbeurteilung wichtig?

Sie ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und dient dazu, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen und rechtzeitig Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen.

Was bedeutet ein „gesundes Büro“?

Maus-Arm, Tablet-Schulter oder Augenmigräne sind typische Erkrankungen des digitalen Zeitalters. Arbeitgebende müssen daher die Arbeitsräume gesundheitsfreundlich gestalten. Dafür gibt es viele Vorschriften und Regelungen. Von zentraler Bedeutung ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Außerdem sind verschiedene Lösungen und Maßnahmen für die praktische Umsetzung der Verordnungen durch eine Reihe technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festgelegt.

Fazit

Das Arbeitsschutzgesetz hat die Aufgabe, die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es verpflichtet Arbeitgebende zur präventiven Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es, Unfälle und Krankheiten zu vermeiden und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Arbeitgebende haben die Aufgabe, Gefahren frühzeitig zu erkennen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Arbeitsumgebung regelmäßig zu überprüfen. Neben der Minimierung physischer Risiken umfasst das Gesetz auch den Schutz vor psychischen Belastungen. Es gilt für alle Beschäftigten und verlangt von Unternehmen, geeignete Sicherheitsvorkehrungen und kontinuierliche Schulungen durchzuführen.

Die Einhaltung wird von Behörden wie den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht. Ein sicheres Arbeitsumfeld ist somit eine gesetzliche Pflicht und Voraussetzung für den Schutz der Beschäftigten.

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