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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Sicherheit am Arbeitsplatz: Gesetze und Maßnahmen für Arbeitgebende

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7 Minuten Lesezeit
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Die Themen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind für jedes Unternehmen von großer Bedeutung. Schließlich profitieren nicht nur Mitarbeitende von einer hohen Sicherheit am Arbeitsplatz, auch für Arbeitgebende bietet sie viele Vorteile. Um eine optimale Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber bestimmte Mindestanforderungen und Vorschriften rechtlich verankert. Welche Maßnahmen die besten Voraussetzungen für eine optimale Arbeitsplatzsicherheit schaffen, hängt vom Aufgabengebiet und der Branche ab. Im vorliegenden Artikel erfahren Sie, was Sie im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beachten sollten.

Gesetzliche Grundlagen

  1. Für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gibt es gesetzliche Rahmenwerke. Das wichtigste ist das Arbeitsschutzgesetz, daneben gibt es weitere Verordnungen und Empfehlungen.
  2. Arbeitgebende sind laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, für eine optimale Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Hierfür erstellen sie Gefährdungsbeurteilungen, in denen sie Gefahrenquellen sowie Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren.
  3. Auch Mitarbeitende haben Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit. Werden diese missachtet, können Arbeitgebende maßregelnd tätig werden, etwa mit einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung.

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Was ist Arbeitsplatzsicherheit und wie wird sie geregelt?

Die Arbeitsplatzsicherheit dient dazu, arbeitsbedingte gesundheitliche Gefahren und Unfallrisiken möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus beschreibt der Begriff die Anforderung, Arbeitsumfelder gesundheitsfördernd zu gestalten. Die Prämisse sämtlicher Maßnahmen, die die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern sollen, besteht in der gefahrenfreien Ausübung der eigenen Arbeit. Gemeint sind nicht nur körperliche Gefahren. Auch die psychologische Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Bestandteil von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Als gesetzliche Grundlagen der Sicherheit am Arbeitsplatz fungieren vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Des Weiteren gibt es verschiedene weitere Verordnungen. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Regelungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unternehmen haben die Möglichkeit, sich von Berufsgenossenschaften wie der BG Arbeitssicherheit und Gesundheit beraten zu lassen. 

Übrigens: Wenn Sie die Sicherheit am Arbeitsplatz im Blick haben und fördern, sorgen Sie nicht nur für Ihre Mitarbeitenden. Sie investieren in eine wertvolle Maßnahme, die sich positiv auf das Unternehmensergebnis auswirkt. Eine im Jahr 2012 durchgeführte Befragung unter mehr als 300 Arbeitgebenden kam zu dem Ergebnis, dass Arbeitsschutzmaßnahmen einen Return on Prevention von 2,2 ermöglichen. Das bedeutet, dass sich die investierten Mittel mehr als doppelt ausgezahlt haben.

Was sind die vier Säulen des Arbeitsschutzes?

Insgesamt gibt es vier zentrale Faktoren, die dazu dienen, die Arbeitsplatzsicherheit und den Arbeitsschutz zu gewährleisten:

Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen

Um potenzielle Risiken und Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsumfeld zu identifizieren, bedarf es einer regelmäßigen Begehung aller Unternehmensbereiche. Hierbei werden sämtliche betriebsspezifischen Risikoquellen bewertet, um die Gefahr von Arbeitsunfällen zu senken und der Entstehung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.

Arbeitsunterweisungen und Schulungen

Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur für Arbeitgebende Pflicht. Auch die Beschäftigten sind dazu angehalten, ihren Beitrag zur Arbeitssicherheit zu leisten. Um ihnen das nötige Wissen hierfür mitzugeben, werden regelmäßige Schulungen und Unterweisungen abgehalten. So bleiben die Mitarbeitenden in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz auf dem aktuellen Stand.

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Gesundheitsförderung

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen sich die betriebliche Gesundheitsförderung verbessern lässt. Das können Kurse und Programme zur Ergonomie und zur Reduktion von Belastungen am Arbeitsplatz sein, aber Betriebssport oder gesunde Speisepläne in der Kantine. Viele Unternehmen halten am jährlich stattfindenden Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einen Tag der Gesundheitsförderung ab, um das Bewusstsein für das Thema zu erhöhen.

Notfallplanung

Für Ernstfälle wie etwa einen Brand existieren Verfahren, die vorher definiert wurden. Sie zählen zu den Notfallplänen, die die vierte Säule der Arbeitssicherheit in Unternehmen bilden.

Pflichten des Arbeitgebenden zur Sicherheit am Arbeitsplatz

Ein sicheres Arbeitsumfeld ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht. Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Die wichtigsten Anforderungen, die Sie als Arbeitgebender gemäß Abschnitt 2 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) umsetzen müssen, sind:

  • Gefährdungen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen
  • Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und anpassen
  • Schutzmaßnahmen vollständig finanzieren (keine Kosten für Mitarbeitende)
  • Mitarbeitende regelmäßig unterweisen – vor allem bei neuen Tätigkeiten oder Arbeitsmitteln
  • Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung organisieren (inkl. benannter Personen)
  • Gefährliche Arbeitsbereiche absichern und Zutritt regeln
  • Bei unmittelbarer Gefahr Rückzugsrecht der Mitarbeitenden gewährleisten
  • Gefahrensituationen dokumentieren und Unfälle erfassen
  •  Arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen
  • Zusammenarbeit mit anderen Arbeitgebenden koordinieren
  • Sicherheitsverantwortung klar delegieren (schriftlich, an befähigte Personen)
  • Betriebsrat und Mitarbeitende einbinden und informieren

Was muss ein Arbeitnehmender für die Sicherheit am Arbeitsplatz tun?

Auch Mitarbeitende sind nicht frei von Verpflichtungen, wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Sie haben eine Mitwirkungspflicht und müssen laut Unterweisung und Weisung des Unternehmens dafür sorgen, dass ihre Gesundheit geschützt und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet wird. Diese Mitwirkungspflichten regeln die Präventionsgrundsätze der Berufsgenossenschaft. Auch das ArbSchG regelt allgemeine und besondere Pflichten von Arbeitnehmenden. Diese sind in Abschnitt 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgehalten. Demnach gilt:

  • Beschäftigte sind verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen.
  • Sie sollen die Weisungen des Arbeitgebenden befolgen.
  • Sie sollen die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen.

Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich auch auf andere Personen, die von der Tätigkeit einer beschäftigten Person am Arbeitsplatz betroffen sind. Somit müssen Arbeitnehmende auch für die Arbeitssicherheit anderer sorgen, soweit es ihnen möglich ist.

Welche Beispiele gibt es für Arbeitsplatzsicherheit?

Es gibt unzählige Arten von Gefährdungen und Risiken, die am Arbeitsplatz bestehen können. Insgesamt galten im Jahr 2023 80,5 % als klassische Arbeitsunfälle, während lediglich 19,5 % auf dem Arbeitsweg passierten – so die statistischen Zahlen der DGUV (Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung). Um Gefahrenquellen aufzudecken, wird eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen. Auf deren Grundlage werden dann entsprechende Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz entwickelt.

Hierzu einige Beispiel aus den verschiedenen Branchen:

Büroumgebungen

  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Anpassung von Bildschirmhöhen, ergonomische Stühle
  • Gefahrenvermeidung: Beseitigung von Stolperfallen, ausreichende Beleuchtung
  • Pausenräume: Rückzugsorte zur psychischen Entlastung

Baugewerbe

  • Schutzausrüstungen: Helme, Sicherheitsschuhe und Absturzsicherungen
  • Technische Maßnahmen: Schallschutz an Maschinen, Staubabsaugsysteme und Wassernebel zur Feinstaubreduktion
  • Unterweisungen: Schulungen zum Umgang mit Geräten und Gefahrenprävention

Industrie

  • Lärm- und Chemikalienschutz: Gehörschutz, Atemschutzmasken und Schutzbekleidung
  • Maschinensicherheit: Not-Aus-Schalter und Lichtschranken zur Gefahrenunterbrechung, Lockout-Tagout (LOTO)-Verfahren zur Absicherung von Energiequellen bei Wartungen

Chemielabore

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Säurebeständige Handschuhe, Schutzbrillen
  • Technische Einrichtungen: Abzüge zur Dämpfe-Absaugung
  • Lagerung: Belüftete Sicherheitsschränke für entzündliche Chemikalien wie Aceton

Lebensmittelindustrie

  • Hygienemaßnahmen: Regelmäßige Desinfektion und Schulungen
  • Maschinenschutz: Verkleidungen an Schneidwerkzeugen

Unabhängig von der Branche ist natürlich auch die psychologische Sicherheit am Arbeitsplatz relevant. Die psychischen Erkrankungen steigen seit Jahren an. Häufig sind auch Stress oder Konflikte am Arbeitsplatz potenzielle Auslöser. Um dies zu verhindern, sollten Arbeitgebende eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre anstreben, um die mentale Gesundheit zu stärken. Kurse im Umgang mit Stress und das Schaffen einer ausgewogenen Work-Life-Balance sind hierbei nur zwei Beispiele, die helfen können, Belastungsfaktoren im Beruf zu senken.


Als passionierte Copywriterin kann sich Antonia bei Factorial voll ausleben. Was sie besonders glücklich macht? Mit ihren Beiträgen rund um brandaktuelle HR-Themen kann sie einen wahren Impact hinterlassen. So trägt sie nicht nur zum Erfolg von Factorial, sondern auch zum Fortschritt tausender Unternehmen bei, die ihren Weg im Bereich New Work gehen wollen.