Zum Inhalt gehen
Dokumentenmanagement

Anstellungsvertrag: Arbeitsvertrag für Geschäftsführende

·
5 Minuten Lesezeit
Sie wollen ihre workflows optimieren?
Dokumente einfach und von überall aus managen. Digital und rechtskonform. Das ist die digitale Personalakte
Verfasst von

Eine Besonderheit unter den Verträgen, die ein Arbeitsverhältnis regeln, stellt der Anstellungsvertrag für Geschäftsführende dar. Er wird üblicherweise eingesetzt, um die Beschäftigung von leitenden Angestellten oder Geschäftsführenden rechtssicher zu regeln. Da es sich hierbei um Personen in leitender Position handelt, gibt es bei diesem Anstellungsvertrag einige Besonderheiten bei der inhaltlichen Gestaltung. Im vorliegenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die speziellen Anforderungen, die für den diesen Arbeitsvertrag bestehen.

Kurz erklärt

  1. Der Anstellungsvertrag dient dazu, das Verhältnis zwischen Arbeitgebendem und Personen in leitenden Funktionen zu regeln. Er kann befristet oder unbefristet sein. Bei der Befristung gibt es allerdings bestimmte rechtliche Vorgaben, die Sie zu beachten haben.
  2. Für den Anstellungsvertrag sind die geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften unerheblich. Er umfasst lediglich zivilrechtliche Gestaltungselemente, da die Vertragspartner Führungskräfte und somit nicht weisungsgebunden sind. Daher ist der Anstellungsvertrag ein Dienstvertrag.
  3. Es ist auch möglich, einen Geschäftsführenden ohne Anstellungsvertrag zu beschäftigen. Nach außen hin regelt die Bestellung zum Geschäftsführenden mit Eintrag im Handelsregister seine Funktion. Lediglich für die Regelung der Geschäftsführerpflichten nach innen und für die rechtliche Ausgestaltung der Tätigkeit ist es üblich, einen Anstellungsvertrag aufzusetzen.

DE MKT FREEBIE Zielvereinbarung

Definition: Was ist ein Anstellungsvertrag?

Der Anstellungsvertrag ist, genau wie der Arbeitsvertrag, eine Vereinbarung, mit der ein Arbeitsverhältnis getroffen und geregelt wird. Ein Anstellungsvertrag besteht zwischen einem Unternehmen und Gesellschafter*innen, Geschäftsführenden oder leitenden Angestellten. Da mit ihrer Position mehr Verantwortung einhergeht, spiegelt der Anstellungsvertrag für Geschäftsführende und andere Führungskräfte dies inhaltlich wider.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag?

Auch wenn er prinzipiell arbeitsrechtliche Vorschriften anwenden kann, ist ein Anstellungsvertrag ein Dienstvertrag. Die beiden Begriffe Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag werden im alltäglichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Jedoch gibt es einen wesentlichen Unterschied. Jeder Anstellungsvertrag ist ein Arbeitsvertrag – aber nicht jeder Arbeitsvertrag wird als Anstellungsvertrag bezeichnet. Die Unterscheidung liegt hauptsächlich in der Position und Verantwortungsebene der beschäftigten Person.

In einem Arbeitsvertrag bilden die bestehenden Arbeitnehmerschutzvorschriften die Grundlage für die vertragliche Gestaltung. Sie müssen stets berücksichtigt werden, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitnehmende sind weisungsgebunden, Gesellschafter*innen, Geschäftsführende oder leitende Angestellte hingegen nicht. Der Anstellungsvertrag für Geschäftsführende regelt somit kein klassisches Arbeitsverhältnis, sondern die führende Position des Vertragspartners. Daher weist er lediglich zivilrechtliche Gestaltungselemente auf.

Muster: Was muss ein Anstellungsvertrag für Geschäftsführende enthalten?

Wird mit dem Geschäftsführenden einer GmbH ein Vertrag abgeschlossen, sind einige inhaltliche Punkte zu beachten. Auch wenn die Vorgaben nicht so streng sind wie beim Arbeitsvertrag, gibt es einige Pflichtbestandteile, die das Gesetz vorschreibt:

  • Name und Anschrift beider vertraglichen Parteien
  • Startdatum des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeiten, inklusive Ruhe- und Pausenzeiten
  • Urlaubsansprüche
  • Arbeitsort
  • Kündigungsfrist
  • Vergütung der Tätigkeit (Gehaltshöhe und -fälligkeit sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zuschläge und Überstunden)
  • Kurze Beschreibung der konkreten Tätigkeit
  • Geltende Tarifverträge sowie Dienst- oder Betriebsvereinbarungen
  • Probezeit, falls eine solche vereinbart wurde

Weitere Inhalte

Es empfiehlt sich darüber hinaus, bestimmte Inhalte im Vertrag festzuschreiben, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies verhindert Unklarheiten und mögliche spätere Konflikte. Zu den Punkten, die geregelt werden sollten, gehören unter anderem Vertretungsbefugnisse, Verschwiegenheitspflichten und vertragliche Strafen bei Nichtbeachtung. Auch Klauseln zu Wettbewerbsverboten nach dem Ausscheiden sind üblich, wenn Unternehmen und Geschäftsführende einer GmbH einen Vertrag abschließen. In der Regel erklären sich Arbeitgebende in solchen Fällen bereit, eine Karenzentschädigung zu leisten.

Ein wichtiger Bestandteil jedes Anstellungsvertrags ist die Definition der Pflichten und Zuständigkeiten. Sind weitere Geschäftsführende vorhanden, empfiehlt es sich, auch die Aufgabenverteilung unter ihnen zu regeln. Planungs- und Berichtspflichten, Dienstzeiten, Anwesenheit und eventuelle Homeoffice– oder Remote-Optionen lassen sich hier ebenfalls regeln.

Mitunter üben leitende Angestellte oder Geschäftsführende Nebentätigkeiten aus. Hierfür bedarf es einer Genehmigungspflicht durch die Gesellschafter*innen, die ebenfalls im Anstellungsvertrag formuliert werden sollte. Falls bereits Nebentätigkeiten ausgeübt werden, können Sie sie mit vorheriger Genehmigung direkt in den Vertrag aufnehmen. Weitere zu regelnde Themen umfassen unter anderem Vereinbarungen über die Nutzung eines Dienstwagens sowie von Diensthandy oder -computer. Hierbei geht es um die private Nutzung sowie eventuelle Rückgabepflichten dienstlicher Fahrzeuge und Geräte. Zudem können Haftungsbeschränkungen, Richtlinien zu Reisekosten und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Vertrag enthalten sein.

Grundsätzlich unterliegt der Anstellungsvertrag der zivilrechtlichen Gestaltungsfreiheit. Wie er inhaltlich konkret aussieht, hängt oft stark vom Unternehmen und der konkreten Position ab. Wir empfehlen, ein Arbeitsvertrag- oder Anstellungsvertrag-Muster als Grundgerüst zu verwenden und mit eigenen wichtigen Punkten zu ergänzen.

📥 Hier können Sie unser Template für einen solchen Vertrag kostenlos herunterladen

Anstellungsvertrag: befristet oder unbefristet?

Anstellungsverträge können befristet oder unbefristet sein. Ein befristeter Anstellungsvertrag ist in der Regel dann möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt – etwa zur Vertretung während einer Elternzeit oder für ein zeitlich begrenztes Projekt. Auch sachgrundlose Befristungen sind gesetzlich erlaubt, allerdings nur für maximal zwei Jahre und nur, wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgebenden bestand (§ 14 TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz). Wird eine erneute Befristung sachlich begründet, darf sie verlängert werden.

Wichtig zu wissen: Finanzielle Unsicherheiten – zum Beispiel in Start-ups oder bei konjunkturellen Schwankungen – gelten nicht als sachlicher Befristungsgrund. Ebenso wenig ist eine Befristung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs bei Kündigungsschutzklagen ohne Weiteres zulässig.

In der Praxis sind befristete Verträge für Führungspositionen eher die Ausnahme: Laut Eurostat lag der Anteil befristeter Arbeitsverträge in Deutschland 2021 bei nur 7,5 Prozent – bei Geschäftsführer*innen dürfte dieser Wert noch geringer sein. Das liegt vor allem an der hohen Verantwortung und langfristigen Perspektive, die solche Positionen mit sich bringen. Gute Nachricht für Unternehmen: Eine Umwandlung von einem befristeten in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist jederzeit möglich – wenn beide Seiten zufrieden sind.

Kann ein Geschäftsführender ohne Anstellungsvertrag arbeiten?

Es ist auch möglich, dass ein Geschäftsführender ohne einen Anstellungsvertrag im Unternehmen tätig ist. Der Anstellungsvertrag für Geschäftsführernde dient lediglich dazu, arbeitsrechtliche Punkte und die Tätigkeit im Innenverhältnis zwischen Arbeitgebenden und Führungskraft zu regeln. Daher ist der Anstellungsvertrag von der Bestellung zum Geschäftsführenden zu unterscheiden. Letztere ist notariell im Handelsregister einzutragen und verleiht dem Geschäftsführenden die Befugnis, im Namen des Unternehmens nach außen zu handeln. Ist sie erfolgt, kann ein Geschäftsführender auch ohne Anstellungsvertrag arbeiten.

Tipp: Regeln Sie Anstellungsverträge und alle weiteren wichtigen Dokumente mit dem Dokumentenmanagement der HR-Software von Factorial. So haben Sie alle wichtigen Unterlagen zentral auf einer Plattform gespeichert und steigern Ihre Produktivität.
Alle Vorteile von Factorial entdecken

Als passionierte Copywriterin kann sich Antonia bei Factorial voll ausleben. Was sie besonders glücklich macht? Mit ihren Beiträgen rund um brandaktuelle HR-Themen kann sie einen wahren Impact hinterlassen. So trägt sie nicht nur zum Erfolg von Factorial, sondern auch zum Fortschritt tausender Unternehmen bei, die ihren Weg im Bereich New Work gehen wollen.