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Das Bundesurlaubsgesetz: Ein umfassender Überblick

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6 Minuten Lesezeit
Bundesurlaubsgesetz

Kennen Sie das Bundesurlaubsgesetz und die Regelungen, die für Ihr Unternehmen gelten? Mindesturlaubsanspruch für Beschäftigte in Deutschland werden in genau diesem Bundesurlaubsgesetz geregelt. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte von Gesetzen zu Urlaubsanspruch, -planung, Kündigung, Resturlaub und mehr. Das sollten sich alleine schon deswegen zu Gemüte führen, weil Ihr Unternehmen die gesetzlichen Ferienbestimmungen einhalten muss.

Key Facts:

  1. Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Der Anspruch umfasst mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (§3 BUrlG).
  2. Unter dem Begriff „Werktage“ werden im Kontext vom Bundesurlaubsgesetz alle Tage außer Sonntage und gesetzliche Feiertage gemeint.
  3. Für Beschäftigte in Teilzeit und Minijobber basiert der anteilige Urlaubsanspruch auf Arbeitstagen pro Woche.

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Die Grundlagen des Bundesurlaubsgesetzes

Definition des Urlaubsanspruchs

Sind Ihnen die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes bekannt? Falls nicht, ist es empfehlenswert, sich damit vertraut zu machen. Denn dieses Gesetz regelt den Urlaubsanspruch von Beschäftigten. Aber was bedeutet das eigentlich?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bildet die Grundlage für die Regelung des Urlaubsanspruchs, des Urlaubsentgelts, des Urlaubsrestes, der Urlaubsplanung und -berechnung sowie bezüglich Urlaub im Falle einer Entlassung. Es hat das Ziel, sowohl den Arbeitnehmer*innen als auch den Unternehmen Sicherheit und Transparenz im Umgang mit dem Thema Urlaub zu verschaffen.

Nach §1 Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Es gibt also ein sogenanntes Urlaubsrecht. Die Anzahl der Urlaubstage variiert dabei allerdings je nach Arbeitsvertrag und Dauer der Betriebszugehörigkeit. Allgemein: Der Mindesturlaubsanspruch beträgt bei einer klassischen Fünftagewoche 24 Werktage. Bei Beschäftigung in Teilzeit oder unregelmäßigen Arbeitszeiten werden die Ansprüche anteilig berechnet.

Wichtig zu wissen: Der Urlaubsanspruch kann prinzipiell nicht verfallen. Der Jahresurlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Beschäftigten angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und ihnen die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch zu nehmen. Er muss seine Mitarbeitenden also förmlich auffordern, Urlaub zu nehmen.

Urlaubsanspruch bei Kündigung: Bei einer Kündigung hat der*die Arbeitnehmer*in Anspruch auf Abgeltung des Resturlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz schafft damit klare Regeln zum Urlaubsrecht sowie damit einhergehend der Urlaubsplanung und -durchführung – im Interesse aller!

Insgesamt stellt das Bundesurlaubsgesetz somit eine wichtige Grundlage dar, um sowohl den Arbeitnehmer*innen als auch den Unternehmen Sicherheit und Transparenz im Umgang mit dem Thema Urlaub zu geben. Es ist daher ratsam, sich über seine eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Gesetzes genau zu informieren, um mögliche Konflikte von Anfang an vermeiden zu können.

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Entlohnung des Urlaubszeitraums

Urlaub bedeutet nicht nur Freizeit, sondern ist auch zu vergüten. Das heißt, die Mitarbeitenden erhalten während des Jahresurlaubs weiterhin Lohn oder Gehalt ohne Abzüge.

Wie der Urlaub zu vergüten ist, regelt das BUrlG genau. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn als Urlaubsvergütung zu zahlen. Dazu gehören alle laufenden Bezüge wie Zuschläge oder Prämien.

Auch die Regelung des Resturlaubs ist ein wichtiger Punkt bei der Bezahlung der Urlaubszeit. Besteht am Ende eines Kalenderjahres Resturlaub, ist auch dieser zu vergüten. Es wird dabei jedoch unterschieden zwischen „verfallendem“ und „ablaufendem“ Resturlaub. Während ein ablaufender Resturlaub vom laufenden Kalenderjahr noch bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden kann, verfällt übertragener Resturlaub nach einer gewissen Zeit. Es gilt generell, auf die Übertragbarkeit zu achten. Daher sollten alle Arbeitnehmer*innen ihren Urlaub frühzeitig planen und ggf. rechtzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen.

Das BUrlG regelt also nicht nur den Mindesturlaubsanspruch und die Urlaubsplanung, sondern auch das Urlaubsentgelt.

Urlaubsanspruch und -planung

Urlaubsanspruch

Für den Urlaubsanspruch und die Urlaubsplanung ist das Bundesurlaubsgesetz zuständig. Dieses Gesetz legt den Mindesturlaubsanspruch fest – im sogenannten Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer*innen.

Bei der Urlaubsplanung ist zu beachten, dass an Feiertagen keine zusätzlichen Urlaubstage gewährt werden, es sei denn, dies ist im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart. Auch muss der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden: Spätestens sechs Monate vor Beginn des neuen Kalenderjahres müssen Mitarbeiter*innen laut Urlaubsgesetz ihre Urlaubswünsche mitteilen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.

Insgesamt gibt das Bundesurlaubsgesetz einen umfassenden Überblick über Urlaubsansprüche und -planung. Es gilt für alle Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber und sorgt für eine gerechte Urlaubsverteilung, damit jeder die Möglichkeit hat, sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.

Das Bundesurlaubsgesetz ermöglicht Familien einen Urlaub am Strand.

Urlaubsplanung

Arbeitnehmer*innen sollten auch darauf achten, dass sie am Ende des Jahres keine zu hohe Anzahl an Urlaubstagen haben; diese Resturlaubstage können entweder unter bestimmten Umständen abgegolten oder ins nächste Jahr übertragen werden.

Sonderfälle

Es gibt auch Sonderfälle wie Entlassung oder Erkrankung während des Urlaubs. In diesen Fällen gelten besondere Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Spezielle Bestimmungen für Jugendliche und Menschen mit Behinderungen

Für Jugendliche und Menschen mit Behinderung gelten besondere Regelungen. Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind, hängen Ihre Urlaubstage von Ihrem Alter ab. Bis 16 Jahre sind es mindestens 30 Urlaubstage pro Jahr. Bis 17 Jahre sind es mindestens 27 Tage und bis 18 Jahren mindestens 25 Tage.

Schwerbehinderte haben Urlaubsansprüche auf fünf zusätzliche Urlaubstage. Der Haken an der Sache ist, dass die Anzahl der zusätzlichen Tage von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche abhängt. Wenn Sie also drei Tage pro Woche arbeiten, bekommen Sie drei zusätzliche Urlaubstage. Wenn Sie sechs Tage pro Woche arbeiten, bekommen Sie sechs zusätzliche Urlaubstage. So einfach ist das!

Urlaubsberechnung

Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu verstehen, wie ihr Urlaub berechnet wird, damit sie den ihnen zustehenden Erholungsurlaub erhalten.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindestjahresurlaub 20 Werktage bei einer Fünftagewoche. Arbeitnehmer*innen haben jedoch Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, wenn sie mehr als fünf Tage pro Woche arbeiten. Die genaue Anzahl hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab und lässt sich anhand einer einfachen Formel berechnen. Diese Berechnung sollte der Arbeitgeber durchführen, um Transparenz zu gewährleisten.

Wichtig ist auch, dass der Resturlaub nicht verfallen darf. Er darf auch nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgegolten werden. Das bedeutet, dass es notwendig sein kann, diese Tage bis zum Ende des Kalenderjahres vollständig aufzubrauchen oder eine Übertragung ins Folgejahr zu vereinbaren. Eine sorgfältige Vorausplanung kann helfen, ungenutzte Urlaubstage am Jahresende zu vermeiden und damit das Wohlbefinden und die Motivation des Arbeitnehmers zu fördern.

Kündigung und Urlaubsanspruch

Grundsätzlich ist eine Kündigung auch während des Urlaubs möglich. Dabei muss der Arbeitgeber jedoch einige Regeln einhalten.

Die Arbeitnehmer*innen haben also weiterhin Anspruch auf Resturlaub oder Ersatzurlaub.

Auf jeden Fall lohnt es sich, über seine Rechte im Falle einer Kündigung Bescheid zu wissen. Dank des Bundesurlaubsgesetzes sind Mitarbeiter*innen in Deutschland gut geschützt: Sie haben auch im Falle einer unerwarteten Beendigung ihres Arbeitsvertrags Anspruch auf ihren verdienten Resturlaub.

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Resturlaub und Bundesurlaubsgesetz

Es ist wichtig zu beachten: Der Urlaubsanspruch besteht auch dann, wenn Arbeitnehmer*innen während des Arbeitsjahres krankheitsbedingt ausfallen oder den Arbeitsplatz wechseln. Dann wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Urlaubsplanung sollte auch dabei frühzeitig erfolgen und am besten gemeinsam zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber abgestimmt werden. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Wünsche der Arbeitnehmer *innen, wenn möglich, zu berücksichtigen.

Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung meint die Auszahlung von Resturlaubstagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sollten Arbeitnehmende ihr Arbeitsverhältnis kündigen oder gekündigt werden, haben sie Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den noch nicht genommenen Urlaub.

Wie hoch ist diese Urlaubsabgeltung nun? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: etwa vom gesetzlichen Mindesturlaub und tarifvertraglichen Regelungen sowie vom Verdienst des Arbeitnehmers. Wichtig, zu beachten: Es wird nur der gesetzliche Mindesturlaub abgegolten und zusätzliche Urlaubstage, die freiwillig zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden vereinbart wurden, fließen nicht in die Abgeltung ein.

Aber: Die Urlaubsabgeltung ist kein Ersatz für Erholungszeit und soll daher auch nicht als solcher betrachtet werden sollte. Sie dient vielmehr als Ausgleich für den Verlust von Freizeit, die Arbeitnehmer*innen wegen Kündigung oder Vertragsbeendigung hinnehmen muss.

Sonderurlaub und Feiertage

Sonderurlaub

Ebenso können Arbeitnehmer*innen nach dem Bundesurlaubsgesetz Sonderurlaub bei besonderen Anlässen wie Heirat oder Umzug beanspruchen. Die Dauer des Sonderurlaubs hängt vom speziellen Anlass ab und kann zwischen einem und fünf Tagen betragen. Für die eigene Hochzeit kann man sich beispielsweise bis zu drei Tage freistellen lassen.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Bundesurlaubsgesetz ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer ist, um ihre Erholung und Freizeit zu gewährleisten. Es gibt klare Regelungen zur Anzahl der Urlaubstage sowie zum Umgang mit Überstunden im Zusammenhang mit dem Urlaub. Dabei haben Unternehmen die Verantwortung, den gesetzlichen Gegebenheiten zu entsprechen. Das wiederum bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber immer im Blick haben müssen, wie viel Urlaub Ihrem Team zusteht. Und dabei kann Sie Factorial unterstützen.

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Fragen zum Bundesurlaubsgesetz

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Jeder Arbeitnehmer hat laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr, bei einer 6-Tage-Woche.

Was sagt das Bundesurlaubsgesetz über die Urlaubsplanung?

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer ihren Urlaubswunsch rechtzeitig beim Arbeitgeber anmelden müssen, der dann unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse und der Interessen anderer Arbeitnehmer entscheidet.

Wer hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub?

Ein Anspruch auf 30 Tage Urlaub – also über die Norm hinausgehend – kann sich aus tariflichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen kann.


Maria Macher ist Content Managerin bei Factorial und lebt hier ihre Liebe für die deutsche Sprache und HR-Themen aus. Bereits während ihrer Studienzeit in Wien und Barcelona sammelte sie unterschiedlichste Arbeitserfahrungen: beim Early-Stage-Startup bis hin zum multinationalen Konzern. Dabei lernte sie insbesondere, was verschiedene Unternehmenskulturen ausmacht und welche Rolle die wichtigste Ressource in Unternehmen spielt: die Menschen.

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