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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei älteren Mitarbeitern

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4 Minuten Lesezeit

Arbeitgeber haben gegenüber sämtlichen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. Sie sind daher in der Pflicht, eine sichere und faire Arbeitsumgebung zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht wird. Bei älteren Mitarbeitern kann diese Pflicht weiter reichen als bei jüngeren – zum Beispiel in Bezug auf den Gesundheitsschutz oder die Kündigungsfrist. In diesem Artikel erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen gelten und welche spezielle Arbeitgeber-Fürsorgepflicht für ältere Mitarbeiter bestehen.

Disclaimer: Aus SEO-Gründen wird in diesem Artikel auf gendergerechte Sprache verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

Key Facts

  1. Es gibt Gesetze und Vorschriften, die die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern regeln, darunter das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und die Arbeitsstättenverordnung.
  2. Ältere Mitarbeiter haben oftmals besondere Rechte und profitieren in vielen Fällen von einer längeren Kündigungsfrist, mehr Urlaubstagen oder von speziellen Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen.
  3. Mitarbeitergespräche tragen dazu bei, die Zufriedenheit von älteren Beschäftigten im Unternehmen und auch das Arbeitsklima insgesamt zu verbessern.

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Arbeitgeber-Fürsorgepflicht: wichtige Gesetze und Bestimmungen im Überblick

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Fürsorge für ihre Mitarbeiter zu leisten. Dabei legen verschiedene Gesetze und Verordnungen fest, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um dieser Fürsorgepflicht nachzukommen.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz regelt den Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die hier verankerten Arbeitgeberpflichten sollen gewährleisten, dass die Arbeitsbedingungen in Unternehmen und Betrieben so gestaltet werden, dass die körperliche und psychische Gesundheit der Mitarbeiter nicht beeinträchtigt wird. Zu den Pflichten zählen beispielsweise:

  • die regelmäßige Beurteilung etwaiger Gefährdungen
  • die Bereitstellung von Sicherheitsmaßnahmen
  • die Unterweisung der Mitarbeiter in Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die medizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten. Es soll dazu beitragen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu verbessern und zugleich sicherstellen, dass entsprechende Fachkräfte vor Ort sind – beispielsweise Sicherheitsingenieure oder Betriebsärzte.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung legt die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten fest. Sie soll sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen und enthält beispielsweise Bestimmungen zu folgenden Themen:

  • allgemeine Gestaltung der Arbeitsstätte, einschließlich Arbeitsplatz, Zugänge, Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge
  • Lichtverhältnisse
  • Raumklima
  • Sanitärräume
  • Ergonomie

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gemäß § 618 BGB

Arbeitgeber haben auch privatrechtliche Fürsorgepflichten, die im § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten sind. Beispielsweise besteht die Verpflichtung, Arbeitsräume, Hilfsmittel und Gerätschaften so einzurichten, dass die Mitarbeiter vor Gefahren jeglicher Art geschützt sind. Außerdem muss der Arbeitgeber für ausreichend Pausen und genügend Ruheräume sorgen und die Arbeitszeit so gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. 

Spezielle Arbeitgeber-Fürsorgepflicht für ältere Mitarbeiter

Mit zunehmendem Alter können sich die Bedürfnisse und Anforderungen am Arbeitsplatz verändern. Arbeitgeber haben daher eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber älteren Mitarbeitern, um ihre Gesundheit zu schützen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.

Kündigungsschutz für Ältere

Ältere Mitarbeiter sind oftmals länger in Unternehmen beschäftigt. Da die Kündigungsfrist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist, kann dies den Kündigungsschutz erhöhen und ältere Arbeitende vor plötzlichen Arbeitsplatzverlusten bewahren. Ebenso gilt: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss das Alter in der Sozialauswahl berücksichtigt werden. Anders als Schwerbehinderte oder Schwangere genießen ältere Mitarbeiter jedoch nicht per se einen höheren Kündigungsschutz.

Altersgerechter Arbeitsplatz

Da Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitsplätze sicher zu gestalten, müssen sie auch auf die besonderen Bedürfnisse älterer Mitarbeiter Rücksicht nehmen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass sie ergonomische Maßnahmen ergreifen oder eine Anpassung der Technik durchführen.

Altersteilzeit

Ab einem bestimmten Alter haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Das Mindestalter für die Altersteilzeit liegt bei 55 Jahren. Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

  • Der Mitarbeiter muss in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
  • Es kommt zu einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht nicht.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit wird um die Hälfte reduziert.
  • Das Gehalt wird seitens des Arbeitgebers um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Außerdem fließen zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung.

Mehr Urlaub für ältere Mitarbeiter?

Einen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben ältere Mitarbeiter in der Regel nur dann, wenn es sich um einen besonders belastenden Arbeitsplatz handelt. Auch Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen enthalten mitunter spezielle Urlaubsregelungen für ältere Mitarbeiter. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.

Schichtarbeit

Sind ältere Mitarbeiter nicht mehr in der Lage, Schichtarbeit zu leisten, können sie vom Arbeitgeber verlangen, nur noch tagsüber arbeiten zu müssen. Allerdings müssen hier gesundheitliche Gründe nachgewiesen werden. Des Weiteren haben Arbeitnehmer über 50, die Nachtarbeit leisten, Anspruch auf eine jährliche arbeitsmedizinische Untersuchung. Wird hier festgestellt, dass die Nachtarbeit die Gesundheit negativ beeinträchtigt, liegt eine Befreiung von der Schichtarbeit ebenfalls im Rahmen des Möglichen.

Weiterbildung/Fördermaßnahmen

Im Bereich der Fort- und Weiterbildung gibt es oftmals spezielle Fördermaßnahmen für ältere Mitarbeiter. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder mit der Bundesagentur für Arbeit kann hier sehr aufschlussreich sein.

Wann gilt ein Mitarbeiter als älterer Mitarbeiter?

Es gibt keine einheitliche Definition, ab wann ein Mitarbeiter als „älterer Mitarbeiter“ gilt. Die Einstufung hängt vom jeweiligen Kontext ab: In arbeitsrechtlichen Regelungen, wie beim Kündigungsschutz oder der Altersteilzeit, wird häufig von Arbeitnehmern ab 55 Jahren gesprochen. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen setzen die Grenze bei 50 oder 55 Jahren an, insbesondere wenn es um Zusatzleistungen wie längeren Urlaub oder Gesundheitsförderung geht.

Aus arbeitsmedizinischer Sicht gelten Beschäftigte in körperlich anspruchsvollen Berufen oft bereits ab 45 bis 50 Jahren als ältere Mitarbeiter. Auch sozialversicherungsrechtliche Fördermaßnahmen zur Weiterbildung oder Beschäftigungssicherung greifen meist ab einem Alter von 45 oder 50 Jahren.

Ältere Mitarbeiter und Arbeitgeber-Fürsorgepflicht: Herausforderung und Chance zugleich

Den Bedürfnissen älterer Mitarbeiter im Unternehmen gerecht zu werden, kann eine Herausforderung sein. Allerdings bietet die Beschäftigung von Personen über 50 auch eine Chance, denn die Arbeits- und Lebenserfahrung dieser Menschen ist beträchtlich und kann eine Bereicherung für die gesamte Belegschaft sein, was auch von einer Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt wurde.

Wenn Sie die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft oder speziell der älteren Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen messen wollen, können Sie zum Beispiel die innovativen Software-Lösungen von Factorial nutzen – beispielsweise unser Tool für Mitarbeiterbefragung: eNPS (Employee Net Promoter Score). So können Sie unkompliziert Verbesserungspotenziale identifizieren, gezielte Mitarbeitergespräche führen und mit den richtigen Maßnahmen auf etwaige Unzufriedenheiten reagieren.
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