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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Geschäftsreisen: Definition, Planung & was HR beachten muss

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6 Minuten Lesezeit
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Geschäftsreisen gehören für viele Unternehmen zum festen Bestandteil des Arbeitsalltags. Ob Kundentermine, Messen, Konferenzen oder Standortbegehungen – trotz Digitalisierung lassen sich viele berufliche Anlässe nicht vollständig durch virtuelle Meetings ersetzen. Für HR-Verantwortliche bedeutet das: sorgfältige Planung, rechtliche Absicherung und effiziente Verwaltung.

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Geschäftsreise ausmacht, welche Fakten Sie kennen sollten und welche Aufgaben HR bei der Organisation übernimmt.

Wichtige Fakten

Bevor Sie mit der Planung starten, lohnt ein Blick auf die wichtigsten Zahlen und Regelungen rund um das Thema Geschäftsreisen in Deutschland:

  • Rund 20 % des gesamten Reiseaufkommens weltweit entfallen auf Geschäftsreisen.
  • Deutschland ist einer der größten Geschäftsreisemärkte in Europa – mit Millionen von Dienstreisen pro Jahr.
  • Laut dem Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) geben deutsche Unternehmen jährlich mehrere Milliarden Euro für Geschäftsreisen aus.
  • Die Verpflegungspauschale für eintägige Inlandsreisen (ab 8 Stunden) beträgt aktuell 14 Euro, für mehrtägige Reisen 28 Euro pro Tag.
  • Reisekosten sind steuerlich absetzbar, sofern sie ordnungsgemäß dokumentiert und belegt werden.
  • Bei Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Verpflegungspauschalen, die jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt werden.
  • Geschäftsreisen gelten als Arbeitszeit, wenn sie in die reguläre Arbeitszeit fallen – je nach Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können Regelungen variieren.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz der Reisenden zu sorgen.

Was ist eine Geschäftsreise?

Eine Geschäftsreise – auch Dienstreise genannt – liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen regulären Arbeitsort verlässt. Sie kann eintägig oder mehrtägig sein, innerhalb Deutschlands oder im Ausland stattfinden.

Typische Anlässe für Geschäftsreisen sind Kundenbesuche, Vertragsverhandlungen, Messen und Kongresse, interne Schulungen an anderen Standorten sowie Baustellenbegehungen oder Projektmeetings.

Planung von Geschäftsreisen: Die Aufgaben von HR

Die Organisation von Dienstreisen ist in vielen Unternehmen Aufgabe der Personalabteilung. Folgende Punkte sollte HR dabei im Blick behalten:

Reiseroute und Buchung

HR oder das Travel Management ist verantwortlich für die Buchung von Verkehrsmitteln und Unterkünften sowie die Erstellung einer vollständigen Reiseroute. Mitarbeitende sollten alle relevanten Dokumente – Tickets, Hotelbuchungen, Kontaktdaten – gebündelt und leicht zugänglich erhalten. Digitale HR-Plattformen ermöglichen es, diese Unterlagen zentral zu verwalten und mit einem Klick zu teilen.

Budget und Reisekostenabrechnung

Jede Geschäftsreise braucht ein klar definiertes Budget. Nach der Reise erfolgt die Reisekostenabrechnung, bei der alle entstandenen Ausgaben mit Belegen eingereicht werden. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegung und ggf. Bewirtungsbelege. Wichtig: Alle Belege müssen steuerkonform dokumentiert sein.

Verpflegungspauschale richtig abrechnen

Bei mehrtägigen Geschäftsreisen haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Verpflegungspauschale. Diese ist gesetzlich geregelt und kann steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet oder als Werbungskosten geltend gemacht werden. HR sollte sicherstellen, dass die aktuell geltenden Pauschbeträge angewendet werden.

Versicherungsschutz prüfen

Vor jeder Dienstreise – insbesondere ins Ausland – sollte HR den Versicherungsschutz der Mitarbeitenden prüfen. Dazu gehören Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung auf Dienstreisen sowie Gepäck- und Reiserücktrittsversicherung. Gesetzlich gilt: Wer auf Dienstreise verunfallt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Kommunikation und Erreichbarkeit

Reisende sollten jederzeit wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. Legen Sie interne Ansprechpartner fest und stellen Sie sicher, dass HR bei unvorhergesehenen Ereignissen – verschobene Flüge, verlorene Dokumente, gesundheitliche Probleme – schnell handeln kann.

Geschäftsreisen nach Österreich: Was gilt?

Österreich ist eines der häufigsten Ziele für grenznahe Dienstreisen aus Deutschland. Innerhalb des Schengen-Raums ist die Einreise unkompliziert – ein gültiger Personalausweis genügt.

Arbeitsrechtlich gilt jedoch: Bei regelmäßiger oder längerer Tätigkeit in Österreich können österreichische Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften greifen. Für kurzfristige Geschäftsreisen ist das in der Regel kein Thema – bei längeren Entsendungen sollten Sie sich jedoch vorab bei der Wirtschaftskammer Österreich oder der zuständigen Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) informieren.

Achten Sie außerdem darauf, dass Mitarbeitende relevante Unterlagen wie Auftragsnachweise oder Entsendebescheinigungen mitführen, falls es an der Grenze zu Kontrollen kommt.

Fazit: Geschäftsreisen effizient managen

Gut geplante Geschäftsreisen sind ein Wettbewerbsvorteil – sie stärken Kundenbeziehungen, fördern die Zusammenarbeit und ermöglichen Präsenz dort, wo sie zählt. Damit das gelingt, braucht HR klare Prozesse: von der Buchung über die Reisekostenabrechnung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation.

Digitale HR-Software wie Factorial hilft dabei, Geschäftsreisen strukturiert zu verwalten, Abrechnungen zu automatisieren und alle Belege an einem Ort zu bündeln – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Geschäftsreisen Corona

Warum sind Geschäftsreisen trotz Corona weiterhin unverzichtbar?

Der Tourismus gehörte zu den ersten Sektoren, die von der Covid-19-Krise hart betroffen waren. Die Erholung verlief schrittweise: 2026 brach das Volumen der Geschäftsreisen in Deutschland auf nur noch 33 Millionen ein – nach einem Rekordniveau von 195 Millionen im Jahr 2019, wie Statista auf Basis von VDR-Daten darlegt. Innerhalb des gesamten Reiseverkehrs entfallen rund 20 Prozent auf Geschäftsreisen.

Die Notwendigkeit, Beschäftigte an andere Orte zu entsenden, besteht fort. Besonders im Baugewerbe, im technischen Außendienst und im internationalen Vertrieb lassen sich Vor-Ort-Termine nicht vollständig durch Videokonferenzen ersetzen. Gemäß der VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 (Verband Deutsches Reisemanagement e.V.) stiegen die Geschäftsreisen 2025 trotz zweier Rezessionsjahre in Folge um 8,3 Prozent. Dies belegt, dass persönliche Präsenz als strategischer Faktor gilt.

Im Gegensatz zu Urlaubsreisen sind Geschäftsreisen also in einem gewissen Maße notwendig. In einigen Branchen haben sie sogar Einfluss auf die gesamte Unternehmensleistung.

Nach Angaben des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026) erwarten 62 Prozent der befragten Unternehmen für 2026 ein weiteres Wachstum der Geschäftsreisetätigkeit. Nur vier Prozent rechnen mit einem Rückgang. Gleichzeitig sanken die durchschnittlichen Kosten pro Reise um 4,8 Prozent auf 418 Euro. Unternehmen reisen häufiger, aber effizienter.

Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der Personalverantwortung, eine Reiserichtlinie (Travel Policy) zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Diese legt verbindlich fest, welche Reisemittel genutzt werden dürfen, welche Kostengrenzen gelten und wie im Notfall vorzugehen ist. Gemäß der VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 (Verband Deutsches Reisemanagement e.V.) erzielen 59 Prozent der Unternehmen durch strukturierte Travel-Management-Prozesse Einsparungen zwischen sechs und zehn Prozent der Reisekosten. Eine klare Reiserichtlinie ist somit nicht nur ein Compliance-Instrument, sondern auch ein wirtschaftlicher Hebel.

FAQ: Häufige Fragen zu Geschäftsreisen

Was gilt als Geschäftsreise?
Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend außerhalb seiner regulären Arbeitsstätte tätig ist. Die Reise muss dienstlich veranlasst sein – private Anteile zählen nicht dazu.

Sind Geschäftsreisen Arbeitszeit?
Grundsätzlich ja, wenn die Reise in die reguläre Arbeitszeit fällt. Fahrten außerhalb der normalen Arbeitszeit – etwa abends oder am Wochenende – müssen je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht zwingend als Arbeitszeit vergütet werden. Im Zweifel gilt die individuelle vertragliche Regelung.

Wer zahlt die Kosten einer Geschäftsreise?
Der Arbeitgeber trägt die Kosten. Mitarbeitende legen Ausgaben vor und reichen diese anschließend per Reisekostenabrechnung ein. Alternativ können Firmenkreditkarten oder Vorschüsse genutzt werden.

Was darf ich auf einer Geschäftsreise abrechnen?
Abrechenbar sind alle notwendigen Reisekosten: Fahrt- und Flugkosten, Übernachtungen, Verpflegung (im Rahmen der Pauschalen) sowie dienstlich veranlasste Bewirtungskosten. Private Ausgaben sind nicht erstattungsfähig.

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale bei Geschäftsreisen?
Für Inlandsreisen gilt: ab 8 Stunden Abwesenheit 14 Euro, ab 24 Stunden 28 Euro pro Tag. Für An- und Abreistage bei mehrtägigen Reisen jeweils 14 Euro. Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen des Bundesfinanzministeriums.

Muss der Arbeitgeber eine Reise genehmigen?
Ja. Geschäftsreisen bedürfen in der Regel der vorherigen Genehmigung durch den Vorgesetzten oder HR. Mitarbeitende können grundsätzlich nicht ohne Weiteres zur Dienstreise verpflichtet werden, wenn dies vertraglich nicht vereinbart ist.

Bin ich auf Geschäftsreisen versichert?
Ja. Dienstreisen sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt – also auf dem Weg zum Ziel, am Zielort und auf dem Rückweg. Für Auslandsreisen empfiehlt sich zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung.

Was passiert bei Krankheit auf einer Geschäftsreise?
Der Arbeitnehmer ist weiterhin krankenversichert und hat Anspruch auf medizinische Versorgung. Entstehende Kosten – etwa bei Auslandsreisen – sollten über die Reisekrankenversicherung abgedeckt sein. HR sollte im Vorfeld klären, wie im Krankheitsfall vorzugehen ist.

Als Content Strategin mit fundierter Erfahrung im Markenaufbau und in digitaler Kommunikation entwickelt Nicole Steffgen wirkungsstarke Inhalte an der Schnittstelle von Unternehmenskultur, HR und strategischer Positionierung. Sie arbeitet analytisch, zielgruppenorientiert und markenbewusst – mit dem Fokus, Organisationen kommunikativ zu stärken und im Markt differenziert sichtbar zu machen.

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