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Urlaub und Abwesenheiten

Urlaubsanspruch Minijobber*innen: Berechnung und Bezahlung

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10 Minuten Lesezeit
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Wie sieht der Urlaubsanspruch von Minijobber*innen aus? Knapp 20 Prozent der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber*innen.

Im Gegensatz zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten können sie bis zu einer gesetzlich festgelegten Verdienstgrenze von derzeit 556 Euro im Monat (Stand 2025) verdienen. Wie bei Teilzeitkräften ist auch bei Minijobber*innen die Berechnung des Urlaubs nicht immer ganz einfach. Sind bei Ihnen im Unternehmen auch Minijobber*innen beschäftigt?

Im folgenden Blogbeitrag klären wir Sie über die Urlaubsansprüche und deren Berechnung auf.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Minijobber*innen haben vollen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  2. Die Berechnung erfolgt nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden: (Arbeitstage pro Woche × 24) ÷ 6.

Gesetzliche Grundlage

  1. Der Anspruch auf Urlaub auch im Minijob ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Was sind geringfügig Beschäftigte?

Unter geringfügiger Beschäftigung versteht man ein Arbeitsverhältnis, dessen regelmäßiges Arbeitsentgelt 556 Euro nicht übersteigtDie geringfügige Beschäftigung ist eine Sonderform des Teilzeitarbeitsverhältnisses gemäß § 8 SGB IV.

Darüber hinaus zählt eine geringfügige Beschäftigung auch als Minijob, wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung von maximal 3 Monaten oder höchstens 70 Kalendertagen im Jahr handelt. Ziel der Minijobs ist es, vor allem Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Arbeitslosigkeit soll mit diesem Konzept also abgebaut werden.

Verdienstobergrenze für Minijobs

Durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn steigt die Minijob-Grenze automatisch. Für 2026 ist bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro eine Erhöhung auf 603 Euro monatlich geplant. 2027 folgt voraussichtlich eine weitere Anhebung auf etwa 633 Euro (bei 14,60 Euro Mindestlohn). Diese Anpassungen wurden von der Mindestlohnkommission im Juni 2025 beschlossen und vom Bundeskabinett bestätigt.

Im zweiten Quartal 2025 waren laut Minijob-Zentrale 7,023 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt – davon 6,76 Millionen im gewerblichen Bereich und 259.000 in Privathaushalten. Der Frauenanteil liegt bei 63 Prozent, wobei dieser Wert seit Jahren kontinuierlich sinkt.

556-Euro-Job Urlaubsanspruch – Wie viele Urlaubstage hat man als geringfügig Beschäftigter?

Im Zusammenhang mit den Minijobs ergeben sich oft rechtliche Fragen, so beispielsweise zur Umsetzung und rechtlichen Lage bzgl. des Urlaubsanspruchs bei Minijobs.

Denn: Grundsätzlich haben Arbeitnehmende auch bei Teilzeit einen Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch auf bezahlten Urlaub gilt damit auch für geringfügig Beschäftigte. Dieser hängt jedoch von ganz bestimmten Faktoren ab, die wir im Folgenden erläutern.

Minijob Urlaub: Wie viele Tage Freizeit hat man bei 556-Euro-Jobs?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Beschäftigten grundsätzlich ein Urlaub von mindestens 4 Wochen bzw. 24 Tagen zu.

Prinzipiell gilt dieses Gesetz gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung auch für Minijobber*innen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang nicht, wie viele Stunden die Arbeitnehmenden arbeiten, sondern an wie vielen Tagen sie einer Arbeit nachgehen.

Dennoch sollten Arbeitgebende auch hier die Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeitenden z. B. mit einer Software für Arbeitszeiterfassung festhalten.

Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Nur, wenn Minijobber*innen also an 6 Tagen in der Woche arbeiten, haben sie einen Urlaubsanspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob kann, ähnlich wie bei Teilzeitbeschäftigten, etwas knifflig sein. Das trifft besonders dann zu, wenn an unregelmäßigen Tagen gearbeitet wird.

Hinweis: Wenn Sie mit Ihren Beschäftigten einen Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Minimum festgelegt haben, erhöht sich auch der prozentuale Urlaubsanspruch der Mitarbeitenden.

Abhilfe beim Überblick über die Urlaubsansprüche aller Ihrer Mitarbeitenden kann eine HR-Software wie die von Factorial schaffen.


556-Euro-Job Urlaub Unbezahlt

Minijobber*innen dürfen auch unbezahlten Urlaub nehmen. Dies allerdings nur in Absprache mit dem Arbeitgebenden. 

Andersherum dürfen Unternehmen geringfügig Beschäftigte nur in den unbezahlten Urlaub schicken, wenn diese einverstanden sind. Bei einem unbezahlten Urlaub, der länger als einen Monat dauert, müssen Minijobber*innen in der Minijobzentrale abgemeldet werden.

Minijob-Urlaubsanspruch: Berechnung

Viele Minijobber*innen arbeiten nicht an 6 Tagen die Woche. Ein Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht trotzdem. Mit der folgenden Formel berechnen Sie als Arbeitgebender den Urlaubsanspruch für Minijobber*innen:

Formel für die Berechnung des Urlaubsanspruchs

Generell sind bei der Ausübung eines Minijobs nicht die Stunden, sondern die Arbeitstage entscheidend. Daraus ergeben sich folgende Urlaubstage, abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche:

Arbeitstage/Woche Berechnung Urlaubstage/Jahr
1 Tag (1 × 24) ÷ 6 4 Tage
2 Tage (2 × 24) ÷ 6 8 Tage
3 Tage (3 × 24) ÷ 6 12 Tage
4 Tage (4 × 24) ÷ 6 16 Tage
5 Tage (5 × 24) ÷ 6 20 Tage
6 Tage (6 × 24) ÷ 6 24 Tage (gesetzliches Minimum)

Urlaubsanspruch 556-Euro-Job bei gleicher Anzahl an Arbeitstagen in der Woche

Am einfachsten lässt sich der Urlaubsanspruch berechnen für Arbeitnehmende, die regelmäßig eine gleiche Anzahl an Tagen arbeiten.

Beispiel 1: Urlaubsanspruch von Minijobber*in bei einer 2-Tage-Woche:

Arbeitnehmerin X arbeitet als Minijobberin immer an 2 Tagen pro Woche, jeweils am Dienstag und Donnerstag im Betrieb. Ihr Urlaubsanspruch lautet wie folgt: 2 x 24 / 6 = 8

Die Beschäftigte hat einen Anspruch von 8 Urlaubstagen im Jahr.

Beispiel 2: Urlaubsanspruch von Minijobber Y bei 1-Tages-Woche

An einem Tag die Woche beschäftigt ein Unternehmen eine Putzkraft. Wie viel Urlaub steht ihm zu?

1 x 24/6 = 4. Der Putzkraft stehen 4 Urlaubstage im Jahr zu.

Beispiel 3: Urlaubsanspruch von Minijobber Z im dreiwöchigen Rhythmus

Für ein kleines Geschäft kommt alle 3 Woche für jeweils 2 Vormittage ein Minijobber. Wie erfolgt in diesem Fall die Urlaubsberechnung?

Obwohl der oder die Minijobber nicht wöchentlich arbeitet, ist die Arbeitszeit als regelmäßig anzusehen. Die geleisteten Arbeitstage werden zur Berechnung auf wöchentliche Arbeitstage umgerechnet.

Berechnung der wöchentlichen Arbeitstage:

  • 2 Arbeitstage/3 Wochen = 0, 67 Arbeitstage pro Woche
  • Anwendung der Formel:  0,67 x 24/6 = 2,68 → 3 Tage (die Zahl wird ab 0,5 aufgerundet).
  • Der oder die Minijobber*in hat somit einen Urlaubsanspruch von 3 Tagen im Jahr.

Tipp: Mit Factorial wird Abwesenheitsmanagement zum Kinderspiel! Ihre Mitarbeitenden sehen jederzeit, wie viel Urlaub Ihnen zusteht und können Abwesenheiten einfach über die App beantragen.

Urlaub Minijob: Unregelmäßige Arbeitszeit

Auch bei einer unregelmäßigen Anzahl an Arbeitstagen lässt sich der Urlaubsanspruch berechnen. Hierfür nutzen Sie am besten den Urlaubsrechner der Minijobzentrale. Grundlage der Berechnung ist hierbei der durchschnittliche wöchentliche Einsatz über einen repräsentativen Zeitraum (z. B. Dienstplan/Ø‑Woche), den Sie dann in die Formel einsetzen.

Beispiel unregelmäßige Arbeitszeit:

  • Annahme: Im Schnitt 1,5 Arbeitstage/Woche (z. B. 18 Einsatztage in 12 Wochen; Tageslänge beliebig).

  • Berechnung: 1,5 × 24 ÷ 6 = 6 Urlaubstage.

  • Hinweis: Die Stunden beeinflussen das Urlaubsentgelt, nicht die Anzahl der Urlaubstage.

Urlaubstage im Minijob: Wartezeit

Wichtig! Der volle Jahresurlaub entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§4 BUrlG). Vorher besteht Teilurlaub: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat des Arbeitsverhältnisses.

Bruchteile von Urlaubstagen ab 0,5 sind aufzurunden.

Beispiel:

Eine Minijobberin arbeitet während der Saison von Mai bis September im Schwimmbad. Sie arbeitet an 3 Tagen die Woche. Da das Verhältnis keine 6 Monate besteht, kann nur Teilurlaub genommen werden. Die Berechnung kann in diesem Fall nicht mit dem Urlaubsrechner durchgeführt werden.

Sie erfolgt stattdessen so: 

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 3 Tagen die Woche ergibt sich über den Urlaubsrechner ein Anspruch von 12 Tagen. Da die Minijobberin jedoch nur in 5 Monaten des Jahres arbeitet, wird der Anspruch anteilig gekürzt.

Die Formel hierfür lautet: 12 Urlaubstage/12 Monate x 5 Monate = 5. Die Minijobberin kann in ihrer fünfmonatigen Saison also 5 Urlaubstage in Anspruch nehmen.

Tipp: Um Urlaubstage korrekt zu beantragen und rechtliche Fehler zu vermeiden, können Sie hier direkt unsere kostenlose Vorlage für den Urlaubsantrag herunterladen.

Bezahlung Minijob – Wie wird der Urlaub bei 556-Euro-Jobs bezahlt?

Arbeitgebende sind verpflichtet, Ihren Beschäftigten ein Urlaubsentgelt zu zahlen. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Denn auch diese haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Achtung: Verwechseln Sie nicht Urlaubsentgelt mit Urlaubsgeld (freiwillige Arbeitgeberleistung).

Minijobber*innen erhalten pro Urlaubstag den durchschnittlichen Verdienst, den sie die letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn erhalten haben (Überstunden ausgeschlossen). Laut § 11 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitgebende das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs auszahlen.

Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Viele Minijobber*innen verwechseln zwei unterschiedliche Begriffe, die rechtlich klar getrennt sind:

Urlaubsentgelt (gesetzlich verpflichtend):
Das ist Ihr normaler Lohn, den Beschäftigte im Minijob während ihres Urlaubs weiterbezahlt bekommen. Alle Minijobber*innen haben darauf einen gesetzlichen Anspruch nach § 11 BUrlG. Die Höhe entspricht dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn und muss spätestens bei Urlaubsantritt ausgezahlt werden.

Urlaubsgeld (freiwillige Sonderzahlung):
Das ist eine zusätzliche Zahlung, die manche Vorgesetzte gewähren – vergleichbar mit einem Bonus oder Weihnachtsgeld. Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch. Urlaubsgeld wird nur gezahlt, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde.

Werden Feiertage im Minijob bezahlt?

Minijobber*innen haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlte Feiertage – allerdings nur dann, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem sie normalerweise arbeiten würden. Dies regelt das Ausfallprinzip nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Konkret bedeutet das:

Arbeiten Minijobber*innen beispielsweise jeden Montag und ein Feiertag fällt auf einen Montag, erhalten diese ihr Entgelt für diesen Tag weiter. Vorgesetzte müsen dann den Betrag, den die Beschäftigten im Minijob an diesem Tag normalerweise verdient hätten, zahlen. Fällt der Feiertag jedoch auf einen Dienstag und die jeweiligen Minijobber*innen arbeiten nie dienstags, haben diese auch keinen Anspruch auf Bezahlung.

Wichtig: Die Feiertagsvergütung darf bei der Prüfung der 556-Euro-Grenze nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gezählt werden, da Feiertage unvorhersehbar und nicht planbar sind. Der Minijob bleibt auch dann sozialversicherungsfrei, wenn Sie durch Feiertagszahlungen gelegentlich über die Verdienstgrenze kommen.

Berechnungsbeispiel:
Minijobber X arbeitet jeden Freitag 5 Stunden à 12,82 Euro = 64,10 Euro. Pfingstmontag fällt auf seinen regulären Arbeitstag. Er erhält 64,10 Euro Feiertagsvergütung, ohne dass dies seinen Minijob-Status gefährdet.

Die Regelung gilt für alle gesetzlichen Feiertage des jeweiligen Bundeslandes – Baden-Württemberg hat beispielsweise mehr Feiertage als Schleswig-Holstein.

Verfällt Resturlaub im Minijob?

Auch an dieser Stelle ist der Erholungsurlaub beim Minijob nach geltendem Recht des Bundesurlaubsgesetzes zu behandeln:

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022 verfällt Resturlaub nur dann, wenn der Arbeitgebende rechtzeitig auf drohenden Verfall hingeweisen und Urlaub ermöglicht hat.

Unbezahlter Urlaub: Wann ist eine Abmeldung nötig?

Grundsätzlich haben Minijobber*innen keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub – Vorgesetzte können diesen aber kulanzweise gewähren. Hier gibt es jedoch eine wichtige Meldepflicht zu beachten:

Regelung: Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Kalendermonat, müssen Vorgesetzte die geringfügig Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale abmelden und danach wieder anmelden. Dies gilt, weil in diesem Zeitraum kein Arbeitsentgelt gezahlt wird und die Beschäftigung formal ruht.

Achtung bei der Jahresgrenze: Beachten Sie, dass bei längeren unbezahlten Urlauben der Urlaubsanspruch Ihrer geringfügigeschäftigten anteilig gekürzt werden kann, da diese nicht das gesamte Kalenderjahr beschäftigt waren. Die Berechnung erfolgt nach der Teilurlaubs-Formel: (Anzahl voller Beschäftigungsmonate ÷ 12) × Jahresurlaubsanspruch.

Wann verfällt Resturlaub im Minijob?

Grundsätzlich muss Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ein Verfall ist jedoch nur möglich, wenn Vorgesetzte zuvor ihre Hinweispflichten erfüllt haben.

Urlaub verfällt nicht automatisch. Arbeitgebende müssen:

  • Beschäftigte rechtzeitig auffordern, Urlaub zu nehmen,

  • deutlich auf den drohenden Verfall hinweisen,

  • und die tatsächliche Möglichkeit zur Urlaubsnahme schaffen.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 20. Dezember 2022 (BAG, Urteil 9 AZR 401/19). Ohne diese Hinweise bleibt Urlaub bestehen – auch nach dem 31. März.

Sonderfall Krankheit

Auch bei Langzeiterkrankung verfällt Urlaub erst nach 15 Monaten, und nur, wenn die Hinweispflichten erfüllt wurden.

Urlaubsabgeltung beim Austritt

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss offener Urlaub ausgezahlt werden. Ein Verzicht ist nicht möglich.

FAQ zum Urlaubsanspruch im Minijob

Haben Minijobber*innen Anspruch auf Urlaub?

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt auch im Minijob. Die Berechnung richtet sich nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz stehen mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche zu. Der tatsächliche Anspruch wird proportional zu den wöchentlichen Arbeitstagen der geringfügig Beschäftigten berechnet.

Wie viele Urlaubstage bei 556 Euro Job?

Die Verdiensthöhe ist für den Urlaubsanspruch irrelevant. Entscheidend sind ausschließlich Ihre wöchentlichen Arbeitstage. Die Formel lautet: (Arbeitstage pro Woche × 24) ÷ 6. Bei 2 Arbeitstagen pro Woche stehen Ihnen 8 Urlaubstage zu, bei 5 Tagen sind es 20 Urlaubstage – unabhängig davon, ob Sie 450, 520 oder 556 Euro monatlich verdienen.

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch im Minijob?

Der Urlaubsanspruch wird auf Basis der gesetzlichen Vorgabe (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) wie folgt berechnet:

Urlaubstage pro Jahr = (Arbeitstage pro Woche × 24 Tage) ÷ 6 Arbeitstage

Beispiele:

  • 1 Arbeitstag pro Woche: (1 × 24) ÷ 6 = 4 Urlaubstage pro Jahr

  • 2 Arbeitstage pro Woche: (2 × 24) ÷ 6 = 8 Urlaubstage pro Jahr

  • 3 Arbeitstage pro Woche: (3 × 24) ÷ 6 = 12 Urlaubstage pro Jahr

Der Urlaubsanspruch entspricht jeweils bezahlten Urlaubstagen, an denen die Beschäftigten ihr normales Entgelt erhalten.

Wie viel Urlaubsanspruch bei 2-Tage-Woche?

Bei zwei Arbeitstagen pro Woche haben geringfügig Beschäftigte nach dieser Formel Anspruch auf 8 Urlaubstage pro Jahr. Die Berechnung lautet: (2 × 24) ÷ 6 = 8. Diese 8 Tage sind bezahlte Urlaubstage, an denen die Beschäftigten ihr normales Entgelt weiter erhalten.

Wann entsteht voller Urlaubsanspruch?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Davor besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch: Für jeden vollen Monat der Beschäftigung wird ein Zwölftel des Jahresurlaubs gewährt.

Gibt es Urlaubsgeld im Minijob?

Nur, wenn es vertraglich bzw. tariflich vereinbart ist. Gesetzlich verpflichtend ist nur die Auszahlung von Urlaubsentgelt, nicht aber Urlaubsgeld.

Kann man sich Minijob-Urlaub auszahlen lassen?

Grundsätzlich nicht während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Urlaub dient der Erholung und darf daher nicht ausgezahlt werden.

Ausnahme: Bei Beendigung des Minijobs muss nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Hinweis: Eine Auszahlung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses kann die 556-Euro-Grenze überschreiten. In diesem Fall könnte der Minijob-Status verloren gehen.

Werden Feiertage im Minijob bezahlt?

 Ja, aber nur nach dem Ausfallprinzip: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem Minijobber*innen normalerweise arbeiten, erhalten Sie Ihr Entgelt weiter (§ 2 EFZG). Arbeiten diese beispielsweise nur montags und der Feiertag ist ein Montag, werden Minijobber*innen für diesen Tag ganz normal bezahlt. Fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem diese nie arbeiten, besteht kein Anspruch auf Bezahlung.

Urlaubsanspruch Minijob in der Probezeit?

Ja, auch während der Probezeit haben geringfügig Beschäftigte Urlaubsanspruch. In den ersten 6 Monaten gilt Teilurlaub: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Nach 3 Monaten Beschäftigung stehen ihnen also 3/12 Ihres Jahresurlaubs zu. Ab dem 7. Beschäftigungsmonat erwerben sie den vollen Jahresurlaub. Die Wartezeit nach § 4 BUrlG gilt unabhängig von einer eventuellen Probezeit.

Marie-Louise Messerschmidt ist SEO Content Writer bei Factorial HR und auf rechtlich-strategische HR-Themen spezialisiert. Seit 2017 beschäftigt sie sich intensiv mit Entwicklungen im Personalwesen – mit besonderem Blick auf Gesetzesänderungen, Organisationsstrategien und digitale Tools. Ihr interdisziplinärer Studienhintergrund in Betriebswirtschaftslehre und Sprachwissenschaften unterstützt sie dabei, komplexe Inhalte präzise und verständlich aufzubereiten.