Wie sieht der Urlaubsanspruch von Minijobber*innen aus? Knapp 20 Prozent der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber*innen.
Im Gegensatz zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten arbeiten sie bis zu einer gesetzlich festgelegten Verdienstgrenze von derzeit 556 Euro im Monat (Stand 2025). Wie bei Teilzeitkräften ist auch bei Minijobber*innen die Berechnung des Urlaubs nicht immer ganz einfach. Sind bei Ihnen im Unternehmen auch Minijobber*innen beschäftigt?
Im folgenden Blogbeitrag klären wir Sie über die Urlaubsansprüche und deren Berechnung auf.
Key Facts
- Minijobber*innen haben genauso wie alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
- Das Recht auf Urlaub bei geringfügig Beschäftigten ergibt sich nicht aus den geleisteten Stunden, sondern den Arbeitstagen.
- Auch Minijobber*innen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten haben einen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage.
- Was sind geringfügig Beschäftigte?
- 556-Euro-Job Urlaubsanspruch – Wie viele Urlaubstage hat man als geringfügig Beschäftigter?
- Minijob-Urlaubsanspruch: Berechnung
- Bezahlung Minijob – Wie wird der Urlaub bei 556-Euro-Jobs bezahlt?
- Warum kein Urlaubsanspruch bei 450 Euro Job?
Was sind geringfügig Beschäftigte?
Unter geringfügiger Beschäftigung versteht man ein Arbeitsverhältnis, dessen regelmäßiges Arbeitsentgelt 556 Euro nicht übersteigt. Die geringfügige Beschäftigung ist eine Sonderform des Teilzeitarbeitsverhältnisses gemäß § 8 SGB IV.
Gesetzlich geregelte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gibt es in der Bundesrepublik bereits seit 1977. Eine große Reform erfuhren sie mit den Hartz-Reformen Anfang der 2000er Jahre. Damals wurden sie unter dem Namen 400-Euro-Job eingeführt.
10 Jahre später wurde die Verdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Daher kennen die meisten Menschen dieses Arbeitsmodell auch unter dem Namen 450 Euro – Job oder Minijob. Seit dem 01. Januar 2025 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs nun bei 556 Euro.
Darüber hinaus zählt eine geringfügige Beschäftigung auch als Minijob, wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung von maximal 3 Monaten oder höchstens 70 Kalendertagen im Jahr handelt. Ziel der Minijobs ist es, vor allem Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Arbeitslosigkeit sollte mit diesem Konzept also abgebaut werden.
Im September 2024 gingen laut Minijobzentrale insgesamt etwa 7 Millionen Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Das entspricht rund 17,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Die Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten ist dabei über die Jahre relativ stabil geblieben. Die meisten Minijober*innen hat jedoch Nordrhein-Westfalen mit etwa 1,5 Millionen Angestellten im Gewerbe und 63.000 in Privathaushalten.
556-Euro-Job Urlaubsanspruch – Wie viele Urlaubstage hat man als geringfügig Beschäftigter?
Im Zusammenhang mit den Minijobs ergeben sich oft rechtliche Fragen, so beispielsweise zur Umsetzung und rechtlichen Lage bzgl. des Urlaubsanspruchs bei Minijobs.
Denn: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer*innen auch bei Teilzeit einen Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch auf bezahlten Urlaub gilt damit auch für geringfügig Beschäftigte. Dieser hängt jedoch von ganz bestimmten Faktoren ab, die wir im Folgenden erläutern.
Minijob Urlaub: Wie viele Tage Freizeit hat man bei 556-Euro-Jobs?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Beschäftigten grundsätzlich ein Urlaub von mindestens 4 Wochen bzw. 24 Tagen zu. Prinzipiell gilt dieses Gesetz gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung auch für Minijobber*innen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang nicht, wie viele Stunden die Arbeitnehmer*innen arbeiten, sondern an wie vielen Tagen sie einer Arbeit nachgehen. Dennoch sollten Arbeitgebende auch hier die Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeitenden z. B. mit einer Software für Arbeitszeiterfassung festhalten.
Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Nur, wenn Minijobber*innen also an 6 Tagen in der Woche arbeiten, haben sie einen Urlaubsanspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob kann, ähnlich wie bei Teilzeitbeschäftigten, etwas knifflig sein. Das trifft besonders dann zu, wenn an unregelmäßigen Tagen gearbeitet wird.
Hinweis: Wenn Sie mit Ihren Beschäftigten einen Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Minimum festgelegt haben, erhöht sich auch der prozentuale Urlaubsanspruch der Mitarbeitenden.
Abhilfe beim Überblick über die Urlaubsansprüche aller Ihrer Mitarbeitenden kann eine HR Software schaffen.
556-Euro-Job Urlaub Unbezahlt
Minijobber*innen dürfen auch unbezahlten Urlaub nehmen. Dies allerdings nur in Absprache mit dem Arbeitgebenden.
Andersherum dürfen Unternehmen geringfügig Beschäftigte nur in den unbezahlten Urlaub schicken, wenn diese einverstanden sind. Bei einem unbezahlten Urlaub, der länger als einen Monat dauert, müssen Minijobber*innen in der Minijobzentrale abgemeldet werden.
Minijob-Urlaubsanspruch: Berechnung
Viele Minijobber*innen arbeiten nicht an 6 Tagen die Woche. Ein Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht trotzdem. Wie Sie als Arbeitgebender den Urlaubsanspruch für Minijobber*innen berechnen können, erfahren Sie hier.
Generell lautet die Formel für die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei geringfügigen Beschäftigten:
- Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24/6
- Generell sind also bei Ausübung eines Minijobs nicht die Stunden, sondern die geleisteten Tage ausschlaggebend.
Urlaubsanspruch 556-Euro-Job bei gleicher Anzahl an Arbeitstagen in der Woche
Am einfachsten lässt sich der Urlaubsanspruch berechnen für Arbeitnehmende, die regelmäßig eine gleiche Anzahl an Tagen arbeiten.
Beispiel 1: Urlaubsanspruch von Minijobber*in bei einer 2-Tage-Woche:
Ein Arbeitnehmender arbeitet als Minijobber*in immer an 2 Tagen pro Woche, jeweils am Dienstag und Donnerstag im Betrieb. Sein oder ihr Urlaubsanspruch lautet wie folgt: 2 x 24 / 6 = 8
Der Arbeitnehmende hat einen Anspruch von 8 Urlaubstagen im Jahr.
Beispiel 2: Urlaubsanspruch von Minijobber*in bei 1-Tages-Woche
An einem Tag die Woche beschäftigt ein Unternehmen eine Putzkraft. Wie viel Urlaub steht ihr oder ihm zu?
1 x 24/6 = 4. Der Putzkraft stehen 4 Urlaubstage im Jahr zu.
Beispiel 3: Urlaubsanspruch von Minijobber*in im dreiwöchigen Rhythmus
Für ein kleines Geschäft kommt alle 3 Woche für jeweils 2 Vormittage ein Minijobber oder eine Minijobberin, der den Kundenstamm pflegt. Wie erfolgt in diesem Fall die Urlaubsberechnung?
Obwohl der oder die Minijobber*in nicht wöchentlich arbeitet, ist die Arbeitszeit als regelmäßig anzusehen. Die geleisteten Arbeitstage werden zur Berechnung auf wöchentliche Arbeitstage umgerechnet.
Berechnung der wöchentlichen Arbeitstage:
- 2 Arbeitstage/3 Wochen = 0, 67 Arbeitstage pro Woche (Die Zahl wird aufgerundet).
- Anwendung der Formel: 0,67 x 24/6 = 2,68; aufgerundet 3.
- Der oder die Minijobber*in hat somit einen Urlaubsanspruch von 3 Tagen im Jahr.
Urlaub Minijob: Unregelmäßige Arbeitszeit
Auch bei einer unregelmäßigen Anzahl an Arbeitstagen lässt sich der Urlaubsanspruch berechnen. Hierfür nutzen Sie am besten den Urlaubsrechner der Minijobzentrale. Grundlage der Berechnung sind die durchschnittlichen Arbeitstage in einem Jahr.
Beispiel unregelmäßige Arbeitszeit:
Ein oder eine Handwerker*in hat eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgebenden. Er oder sie arbeitet an 8 Stunden die Woche, verteilt auf unterschiedliche Tage. Die Tage ändern sich je nach Bedarf. Insgesamt ist eine jährliche Stundenzahl von 80 Stunden festgelegt. Im Online-Rechner sind die Eckdaten einzugeben. Es ergibt sich ein jährlicher Urlaubsanspruch von 6 Tagen.
Urlaubstage Minijob Wartezeit
Wichtig! Der Urlaubsanspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat bestanden hat. Der volle Urlaubsanspruch von 24 Tagen besteht erst nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten. Liegt diese Dauer nicht vor, haben Beschäftigte einen Teilanspruch. Dieser beträgt 1/12 der Jahresferientage.
Beispiel:
Ein oder eine Minijobber*in arbeitet während der Saison von Mai bis September im Schwimmbad. Er oder sie arbeitet an 3 Tagen die Woche. Da das Verhältnis keine 6 Monate besteht, kann er oder sie nur Teilurlaub nehmen. Die Berechnung kann in diesem Fall nicht mit dem Urlaubsrechner durchgeführt werden.
Die Berechnung erfolgt stattdessen wie folgt:
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 3 Tagen die Woche ergibt sich über den Urlaubsrechner ein Anspruch von 12 Tagen. Da der oder die Minijobber*in jedoch nur in 5 Monaten des Jahres arbeitet, wird der Anspruch anteilig gekürzt.
Die Formel hierfür lautet: 12 Urlaubstage/12 Monate x 5 Monate = 5. Der oder die Minijobber*in kann in ihrer oder seiner fünfmonatigen Saison also 5 Urlaubstage in Anspruch nehmen.
Minijob Urlaubsanspruch Rechner
Der Urlaubsrechner der Minijobzentrale hilft Ihnen, den Urlaubsanspruch Ihre geringfügig Beschäftigten unkompliziert zu berechnen.
Bezahlung Minijob – Wie wird der Urlaub bei 556-Euro-Jobs bezahlt?
Arbeitgebende sind verpflichtet, Ihren Beschäftigten ein Urlaubsentgelt zu zahlen. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Denn auch diese haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Minijobber*innen erhalten pro Urlaubstag den durchschnittlichen Verdienst, den sie die letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn erhalten haben. Laut § 11 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitgebende das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs auszahlen.
Bezahlung an Feiertagen
Auch für Feiertage haben diese Angestellten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, an dem sie regulär arbeiten würden.
Schwierig wird dies, wenn die Arbeitstage nicht fest geregelt sind. In diesem Fall gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die greifen. In dem Fall müssen Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Regeln unter sich ausmachen.
Warum kein Urlaubsanspruch bei 556 Euro Job?
Vor Einführung des Mindestlohngesetzes (2015) gab es andere Regelungen bezüglich der Vergütung von Minijobber*innen und des Urlaubsanspruchs. Die Minijobber*innen wurden nach Stunden bezahlt und erhielten daher oft keinen bezahlten Urlaub.
Diese Praxis ist mittlerweile vollkommen unzulässig. Das Bundesurlaubsgesetz kennt darüber hinaus keine halben Tage. Ob ein*e Beschäftigte*r 4 oder 6 Stunden am Tag arbeitet, ist für die Urlaubsberechnung unerheblich.
Also: Minijobber*innen haben unter den genannten Voraussetzungen immer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Erstellen Sie Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien und weisen Sie diesen Ihren Mitarbeitern zu.