Der Familie noch ein paar zusätzliche Geschenke kaufen? Dank des Weihnachtsgeldes für viele Beschäftigte überhaupt kein Problem. Immer mehr Human-Resources-Manager*innen nutzen diese Zahlung, um die Motivation ihrer Angestellten zu steigern. Aber besteht überhaupt ein genereller Anspruch auf die Zahlung? Unter welchen Umständen kann der Betrag zurückgefordert werden?
In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch das Weihnachtsgeld normalerweise ist, wann Mitarbeitende es erhalten und wie Sie es einfach selbst berechnen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung der Arbeitgebenden, die meist Ende November ausgezahlt wird.
- 2024 erhielten 51 % aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld – bei Tarifbindung sogar 77 % bzw. 85,5 % (je nach Berechnungsgrundlage). Die durchschnittliche Höhe beträgt 2.987 Euro brutto.
- Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, außer er ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder aus betrieblicher Übung.
Weihnachtsgeld: Was ist das?
2024 erhielten laut Statistischem Bundesamt 85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld. Über alle Beschäftigten hinweg liegt die Quote bei rund 51 Prozent, wie das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung ermittelte.
Aber worum handelt es sich dabei eigentlich?
➡️ Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zum Jahresende. Sie kann freiwillig oder vertraglich geregelt sein und soll die Mehrkosten in der Weihnachtszeit ausgleichen sowie die Leistung der Beschäftigten anerkennen.
Wann erhalten Angestellte Weihnachtsgeld?
Angestellte erhalten das Weihnachtsgeld mehrheitlich Ende November. Arbeitslohn und Sonderzahlung fallen also zusammen.
Je nach Unternehmen kann es aber zu Abweichungen kommen. In manchen Betrieben wird die Zahlung beispielsweise in zwei Teilen im November und Dezember ausgezahlt.
Wer erhält die Zahlung?
Welche Angestellten haben einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung?
Einen Anspruch auf diese Sonderzahlung haben Mitarbeitende generell nicht, der Weihnachtsgeldanspruch lässt sich aber aus der betrieblichen Übung ableiten.
Das heißt, wenn ein Unternehmen seit mindestens drei Jahren immer wieder Weihnachtsgeld gezahlt hat, dann gilt das Gewohnheitsrecht, auf welches sich Beschäftigte berufen können.
Wie können sich Unternehmen davor schützen? Sichern Sie sich durch den Vorbehalt der Freiwilligkeit rechtlich ab. Nehmen Sie dafür die folgende Klausel mit auf: „Die Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebenden. Sie erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft, und zwar auch bei wiederholter Zahlung.”
Der Anspruch lässt sich auch aus einem der nachfolgenden Dokumente ableiten:
- Dem Arbeitsvertrag
- Dem Tarifvertrag
- Der Betriebsvereinbarung
- Einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebenden
- Dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
Generell gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Manche Arbeitnehmende erhalten mehr Weihnachtsgeld als andere. Diese unterschiedliche Höhe kann sich ergeben durch:
- Höhere Fehlzeiten
- Länge der Betriebszugehörigkeit
- Familienstand und Anzahl von Kindern
- Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt
Um im Blick zu behalten, wer in Ihrem Unternehmen in den vergangenen Jahren Anspruch hatte und wer auch dieses Jahr Weihnachtsgeld bekommen soll, lohnt es sich, diese Daten in einer HR Software wie der von Factorial zu speichern. Anwesenheiten, Mitarbeiterperformance und Analysen haben Sie so zentralisiert auf einer einzigen Plattform und jederzeit abrufbar. Wie so etwas aussieht? Hier ein kleiner Sneak-Peak.
Aber welche Beschäftigten erhalten nun meistens das Weihnachtsgeld?
Die Hans-Böckler-Stiftung ist genau dieser Frage nachgegangen und hat Folgendes herausgefunden:
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Männer erhalten mit 54 Prozent öfter eine Auszahlung als Frauen mit 48 Prozent.
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Vollzeitbeschäftigte bekommen mit einer Wahrscheinlichkeit von 53 Prozent Weihnachtsgeld, die Wahrscheinlichkeit von Teilzeitbeschäftigten liegt bei 47 Prozent.
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Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben, stehen Ihre Chancen mit 52 Prozent höher, den Betrag zu erhalten, als bei befristeten Verträgen (47 Prozent).
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Deutlich weniger Angestellte ohne Tarifvertrag erhalten die Zahlung: nur 41 Prozent. Beschäftigte mit Tarifvertrag bekommen mit 77 Prozent deutlich häufiger Weihnachtsgeld. Das Statistische Bundesamt weist hierfür sogar einen höheren Anteil von 85,8 Prozent aus, da es alle Jahressonderzahlungen im November/Dezember berücksichtigt.
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Im Westen haben Beschäftigte eine höhere Chance auf Weihnachtsgeld. Dort bekamen 53 Prozent der Beschäftigten die Zahlung, im Osten hingegen nur 41 Prozent.
In einigen Branchen werden dabei besonders hohe Weihnachtsgelder bezahlt, so wie in der Süßwarenindustrie, in der Stahl- und Eisenindustrie, der chemischen Industrie und der Energiewirtschaft.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld in der Regel?
Die Zahlung fällt je nach Betrieb anders aus, es orientiert sich aber meist am jeweiligen Monatsgehalt oder es handelt sich um einen Pauschalbetrag. Der Prozentsatz hängt meistens von Tarifverhandlungen ab, daher ist es unmöglich, eine pauschale Aussage zu treffen.
Wie hoch ist die Zahlung im öffentlichen Dienst?
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es auch Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst gibt? Die Zahlung ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) nach § 20 geregelt und wird als Jahressonderzahlung bezeichnet. Die Höhe richtet sich dabei nach den jeweiligen Tarifgebieten (TVöD-VKA für Kommunen und TVöD Bund) sowie nach der Entgeltgruppe und sieht im Jahr 2025 wie folgt aus:
| TVöD-Bereich | Region | EG 1 – 8 | EG 9a – 12 | EG 13 – 15 | Anmerkung |
| TVöD-VKA | West | 84,51 % | 70,28 % | 51,78 % |
Ab 2026 wird im VKA-Bereich die Zahlung auf einheitlich 85 % für alle Entgeltgruppen vereinheitlicht.
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| TVöD-VKA | Ost | 100 % des West-Niveaus | 100 % des West-Niveaus |
100 % des West-Niveaus
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| TVöD Bund | Alle | 90 % | 80 % | 60 % |
Einheitlicher Prozentsatz in allen Regionen.
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2024 erhalten 85,8 Prozent aller Angestellten mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld. Das durchschnittliche Weihnachtsgeld für Tarifbeschäftigte lag 2024 bei 2.987 Euro brutto – ein Plus von 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Weihnachtsgeld wird überwiegend gestaffelt gezahlt, d. h., nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit wird es einen höheren Prozentsatz vom Monatsverdienst geben, als nach 6 Monaten im Betrieb.
Beispielsweise kann die Staffelung folgendermaßen aussehen:
- 6 Monate im Betrieb: 25 Prozent vom Monatsverdienst
- 1 Jahr im Betrieb: 35 Prozent des monatlichen Verdienstes
- 2 Jahre im Betrieb: 45 Prozent vom Monatsverdienst
- 3 Jahre im Betrieb: 55 Prozent des Monatsverdienstes
Können Arbeitgeber das Weihnachtsgeld streichen oder kürzen?
Die Zahlung kann von den Arbeitgebern nicht einfach gestrichen oder gekürzt werden.
So können beispielsweise Gelder, die durch den Tarifvertrag festgelegt wurden, nicht gekürzt werden. Was aber ergibt sich, wenn der Anspruch auf das Weihnachtsgeld nur durch die betriebliche Übung gegeben ist? Auch in diesem Fall darf der Arbeitgeber diese nicht kürzen oder streichen.
Wenn ein Unternehmen einen Aushang am Schwarzen Brett macht oder per Rundmail verkündet, dass das Weihnachtsgeld dieses Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens nicht gezahlt werden kann, ist dies nicht rechtmäßig. Dies wurde durch das Bundesarbeitsgericht so entschieden. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 25. Januar 2023 (Az. 10 AZR 116/22) entschieden: Die bloße Bezeichnung als „freiwillige Leistung“ schließt einen Rechtsanspruch nicht automatisch aus. Freiwilligkeitsvorbehalte in Arbeitsverträgen müssen klar und eindeutig formuliert sein, sonst gelten sie als unwirksame AGB-Klausel.
Allerdings gibt es einige Sonderfälle, in denen das Weihnachtsgeld gekürzt bzw. gestrichen werden kann:
- Betriebsvereinbarung: Wenn die Zahlung in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, kann der Betrag nur gekürzt oder gestrichen werden, wenn die Betriebsvereinbarung fristgerecht gekündigt wurde.
- Übertarifliches Weihnachtsgeld: Dies kann u. U. gekürzt werden, wenn angegeben ist, dass der übertarifliche Teil jederzeit widerrufen werden kann oder als freiwillige Leistung gezahlt wird.
- Bei Krankheit: Wenn es eine Vereinbarung zur Kürzung gibt, kann diese laut § 4a EFZG auch für den Zeitraum gelten, in dem Arbeitnehmende krank sind. Allerdings darf die Kürzung nur ein Viertel des im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfallenden Betrags betragen.
Welcher Anspruch besteht bei einer Kündigung?
Wenn Mitarbeitende gekündigt werden oder selbst kündigen, kommt oft die Frage nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes auf: Gibt es anteiliges Weihnachtsgeld? – Unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich das Weihnachtsgeld anteilig auszahlen zu lassen.
Dafür kommt es darauf an, ob es sich um eine Zahlung handelt, die die Betriebstreue würdigen soll, oder um eine Zahlung, die als 13. Gehalt gezahlt wird. Die dritte Möglichkeit wäre eine Mischform aus den beiden vorangegangenen Möglichkeiten. Welche Form die Zahlung entspricht, sollte normalerweise im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Wenn der Arbeitsvertrag eine Mischform vorsieht, können Beschäftigte sich auf eine ungerechtfertigte Benachteiligung berufen, wenn das Geld nicht anteilig ausgezahlt wird.
Müssen Arbeitnehmende bei einer Kündigung bereits erhaltenes Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Wenn Mitarbeitende den Betrieb innerhalb einer Frist verlassen, die im Vertrag festgelegt ist, können Unternehmen das ausgezahlte Geld zurückverlangen. Dies wird auch als Stichtagsklausel bezeichnet. Daraus ergibt sich, dass ein Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes nur besteht, wenn Angestellte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei dem Unternehmen angestellt sind und nicht gekündigt haben oder entlassen wurden.
Unternehmen können die Rückzahlung leicht umsetzen, wenn sie eine Rückzahlungsklausel im Tarifvertrag haben. Dies wurde in einem Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG) 2018 bestätigt. Letztlich richtet sich eine mögliche Rückzahlung immer nach der Höhe der Sonderzahlung:
- Beträge unter 100 Euro: Dürfen nicht zurückgefordert werden.
- Zahlungen zwischen 100 Euro und einem Monatsgehalt: Wenn Arbeitnehmende das Unternehmen vor März des Folgejahres verlassen, besteht eine Rückzahlungspflicht.
- Beträge über dem Monatsgehalt: Wenn Mitarbeitende das Unternehmen vor dem 30. Juni des Folgejahres verlassen, müssen Sie es zurückzahlen.
Weihnachtsgeld bei Kündigung: Anteilige Berechnung
Ob Beschäftigte bei einer Kündigung anteiliges Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Charakter der Zahlung ab. Handelt es sich um ein 13. Monatsgehalt (Entgeltcharakter), steht ihnen eine anteilige Auszahlung zu. Berechnung: (Jahressonderzahlung ÷ 12) × gearbeitete Monate.
Beispiel: Bei 3.000 Euro Weihnachtsgeld und 8 gearbeiteten Monaten: (3.000 ÷ 12) × 8 = 2.000 Euro.
Dient das Weihnachtsgeld der Belohnung für Betriebstreue (Stichtagsklausel), verfällt der Anspruch meist bei Ausscheiden vor dem vereinbarten Stichtag – häufig der 31. Dezember.
Weihnachtsgeld in der Elternzeit
Sind Ihre Beschäftigten im Mutterschutz oder Elternzeit und Sie sind sich unsicher, ob diese einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben?
Beschäftigten, die sich im Mutterschutz befinden, wird in der Regel der Betrag gezahlt. Der Mutterschutz ist der Zeitraum von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt.
Wenn sich Arbeitnehmende in Elternzeit befinden, kommt es wieder auf die Form der Auszahlung an. Gegebenenfalls kann es dann auch gekürzt werden. Wenn es sich bei dem Weihnachtsgeld um eine Belohnung für die Betriebszugehörigkeit handelt, erhalten diese auch in Elternzeit die Sonderzahlung in der Winterzeit. Wenn es sich allerdings um eine Mischform handelt, besteht in der Elternzeit kein Anspruch auf die Zahlung.
Die Zahlung des Elterngeldes beeinflusst die Zahlung des Weihnachtsgeldes übrigens nicht.
Was muss bei der Steuer beachtet werden?
Das Weihnachtsgeld wird für die Steuern als sonstiger Bezug behandelt. Dies bedeutet konkret, dass die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt wird. Spezifisch werden zwei Werte berechnet:
- Lohnsteuer für Jahresarbeitslohn – sonstigem Bezug
- Lohnsteuer für Jahresarbeitslohn + sonstigem Bezug
- Danach wird die Differenz der beiden Beträge errechnet
- Daraus ergibt sich die Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug anfällt
Wenn das monatliche Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss auf das Weihnachtsgeld noch zusätzlich der Sozialbeitrag gezahlt werden.
Die Berechnung könnte beispielsweise so aussehen:
Bei einem Bruttogehalt von 4.800 Euro pro Monat gilt ein Jahresfreibetrag von 2.400 Euro. Im Dezember wird das Weihnachtsgeld in Höhe eines monatlichen Lohnes, also 4.800 Euro, ausgezahlt.
Nun gilt die folgende Rechnung:
Im ersten Schritt wird die Steuer auf den Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug ausgerechnet.
1. Jahresarbeitslohn (ohne sonstigen Bezug) = 4.800 x 12= 57.600 Euro
Freibetrag = 2.400 Euro
= Maßgebender Jahresarbeitslohn = 55.200 Euro
Lohnsteuer auf diesen Betrag = 9.833 Euro
Im zweiten Schritt wird die Steuer für den Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug ausgerechnet.
2. Jahresarbeitslohn (mit sonstigem Bezug)= 55.200 +4.800 = 60.000 Euro
Lohnsteuer auf diesen Betrag = 11.463 Euro
Im letzten Schritt wird die Differenz der beiden Beträge gebildet.
3. Lohnsteuer auf Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug = 11.463 Euro
-Lohnsteuer auf Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug = 9.833 Euro
= 1.630 Euro
Bei den 1.630 Euro handelt es sich um den Betrag, der als Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld anfällt.
Weihnachtsgeld und Mindestlohn: Wichtiger Hinweis
Arbeitgebende dürfen das Weihnachtsgeld nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Das bedeutet: Auch wenn Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, muss das monatliche Gehalt mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht zur Mindestlohnberechnung.
Seit Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Sozialversicherung: Welche Regelungen gelten?
Das Weihnachtsgeld wird als einmalige Zuwendung behandelt.
Wenn Arbeitslohn und Weihnachtsgeld zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, dann gelten anstelle der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen die anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen.
Ein Überschreiten führt nicht unbedingt zur Beitragsfreiheit für den die Grenze übersteigenden Teil.
Weihnachtsgeld-Rechner
Wie kann eigentlich eine Weihnachtsgeldberechnung durchgeführt werden?
Bei Angestellten mit Tarifvertrag ergibt sich die Berechnung aus § 20 des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst (TVöD). In dieser ist festgelegt, dass Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben.
Für die Berechnung dieser sogenannten Jahressonderzahlungen werden oft die Monate Juli, August und September als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Höhe richtet sich danach, ob sich die Angestellten im Tarifgebiet Ost oder im Tarifgebiet West befinden.
Der prozentuale Satz für die verschiedenen Entgeltgruppen kann auf der Seite des öffentlichen Dienstes nachvollzogen werden.
Möchten Sie sich Ihr Weihnachtsgeld ausrechnen? Benutzen Sie doch einfach diesen Weihnachtsgeldrechner.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Weihnachtsgeld
Wie hoch ist in der Regel das Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld fällt je nach Betrieb anders aus, es orientiert sich aber meist am jeweiligen Monatsgehalt oder es handelt sich um einen Pauschalbetrag. Der Prozentsatz hängt meistens von Tarifverhandlungen ab, daher ist es unmöglich, eine allgemeine Aussage zu treffen.
Können Arbeitgebende das Weihnachtsgeld streichen?
Das Weihnachtsgeld kann von den Arbeitgebenden nicht einfach gestrichen oder gekürzt werden. So können beispielsweise Weihnachtsgelder, die durch den Tarifvertrag festgelegt wurden, nicht gekürzt werden. Was aber ergibt sich, wenn der Anspruch auf das Weihnachtsgeld nur durch die betriebliche Übung gegeben ist? Dann darf der Arbeitgebende dies ebenfalls nicht einfach kürzen oder streichen. Wenn ein Unternehmen einen Aushang am Schwarzen Brett macht oder per Rundmail verkündet, dass das Weihnachtsgeld dieses Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens nicht gezahlt werden kann, ist dies nicht rechtmäßig. Dies wurde durch das Bundesarbeitsgericht so entschieden (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 13. Mai 2015 – Az. 10 AZR 266/14).
Wann darf das Weihnachtsgeld gekürzt werden?
In einigen Fällen kann das Weihnachtsgeld gekürzt werden: Wenn das Weihnachtsgeld in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, kann es nur gekürzt oder gestrichen werden, wenn die Betriebsvereinbarung fristgerecht gekündigt wurde. Übertarifliches Weihnachtsgeld: Dies kann u. U. gekürzt werden, wenn angegeben ist, dass der übertarifliche Teil jederzeit widerrufen werden kann oder als freiwillige Leistung gezahlt wird. Bei Krankheit: Wenn es eine Vereinbarung zur Kürzung gibt, kann diese laut § 4a EFZG auch für den Zeitraum gelten, in dem Arbeitnehmende krank sind. Allerdings darf die Kürzung nur ein Viertel des im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfallenden Betrags betragen.
Wann wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Die meisten Unternehmen zahlen das Weihnachtsgeld Ende November zusammen mit dem regulären Gehalt aus. Manche Betriebe teilen die Zahlung auch auf November und Dezember auf. Der genaue Zeitpunkt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein.
Haben Minijobber*innen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ja, auch Minijobber*innen können Weihnachtsgeld erhalten, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder eine betriebliche Übung besteht. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, Minijobber*innen grundlos schlechter zu stellen als Vollzeitbeschäftigte. In der Praxis erhalten Minijobber*innen aber seltener Weihnachtsgeld.


