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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Midijob 2026: Das sollten Arbeitgebende wissen

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8 Minuten Lesezeit
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Bei einem Midijob handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem Arbeitnehmende seit 2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000,00 Euro im Monat verdienen können. Schätzungen zufolge arbeiten in Deutschland aktuell rund 3 Millionen Angestellte als Midijobbende. 

Für den Arbeitgebenden bedeutet dieses Beschäftigungsmodell einen höheren Verwaltungsaufwand. Der Grund: Sonderregelungen müssen beachtet werden.

In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Midijob.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Ein Midijob (Übergangsbereich) ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € (Stand 2026).
  2. Arbeitnehmende zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge und erwerben trotzdem volle Rentenansprüche.
  3. Ab 1.1.2026 gelten neue Grenzen aufgrund der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 €.

Wichtiges Arbeitszeitmodell: Der Midijob

Midijob Grenze 2026

Der Begriff Midijob beschreibt ein Arbeitszeitmodell, bei dem Angestellte zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdienen können. Es ist also die nächste Stufe nach dem Minijob, bei dem Arbeitnehmende bis zu 603 Euro monatlich verdienen dürfen.

Andere Begriffe für den Midijob sindGleitzone oderBeschäftigung im Übergangsbereich. Alle Regelung zu dieser Mischform zwischen Niedriglohn und Teilzeitbeschäftigung finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) IV.

Wichtig: Ausbildungsverträge gehören nicht in die Kategorie Midijob. Praktikant*innen, Auszubildende und Absolvent*innen eines freiwilligen sozialen Jahres sind Ausbildungsverhältnisse und werden eigenständig behandelt.

Wichtig für Arbeitgebende: Änderungen seit Januar 2026

Da die Minijob-Grenze zu Beginn des Jahres von 556 € auf 603 € monatlich stieg, verschob sich also auch die Untergrenze für Midijobs von 556,01 € auf 603,01 € erhöhte.

Arbeitgebende sollten in diesem Zusammenhang besonders aufmerksam sein: Mitarbeitende, die 2025 zwischen 556,01 € und 603 € verdienten, fallen ab 2026 automatisch in die Minijob-Kategorie, wenn ihr Gehalt unverändert bleibt. Um den Midijob-Status beizubehalten, muss das Entgelt auf über 603 € erhöht werden. Die Obergrenze von 2.000 € bleibt unverändert.

Hintergrund und Ziele

Seine Geburtsstunde feiert der Midijob 2003. Er wurde als Teil der Hartz-Reformen eingeführt. Mit der Einführung des Midijobs verfolgte die Bundesregierung folgende Ziele:

  1. Beschäftigungsverhältnisse, die über den Minijob hinausgehen, sollten attraktiver werden.
  2. Soziale Absicherung für Arbeitnehmende
  3. Geringere Arbeitslosenquote durch neue Beschäftigungsformen
  4. Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge (Der Arbeitgeberbeitragsanteil beläuft sich dabei je nach Verdiensthöhe zwischen 28 und 20 Prozent.)

Midijob und Minijob

Wir wissen, Midijob-Angestellte erhalten mehr Geld als Minijobbende. Der Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bekannt, unterscheidet sich deutlich vom Midijob. Welche das sind, erfahren Sie in der folgenden Tabelle:

Midijob und Minijob - Vergleich

Hinweis: Vom Minijob und Midijob ist die kurzfristige Beschäftigung abzugrenzen, die auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist.

Midijob-Rechner für 2026

Um die genauen Sozialversicherungsbeiträge und das Nettogehalt im Midijob zu berechnen, empfiehlt sich die Verwendung eines Midijob-Rechners. Die Deutsche Rentenversicherung stellt einen kostenlosen Übergangsbereichsrechner zur Verfügung, mit dem Arbeitgebende und Arbeitnehmende die exakten Beitragsanteile ermitteln können. Wichtig: Bei der Nutzung muss unbedingt der korrekte Faktor F für 2026 (0,6619) berücksichtigt werden, da sich dieser jährlich ändert.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmende

Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis bringt der Midijob Nachteile für Arbeitnehmende, aber auch einige Vorteile mit sich.

Vorteile

  • Steuervorteil: Ein Midijobbender muss im Vergleich zu einer Vollzeitkraft nicht immer Lohnsteuer zahlen. Midijobbende in den Steuerklassen 1 bis 4 sind von der Lohnsteuer befreit. Midijobs mit der Steuerklasse 5 und 6 sind steuerpflichtig.
  • Rentenanspruch: Alle, die einen Midijob ausüben, haben einen vollen Rentenanspruch. Trotz der reduzierten Beitragszahlungen wird für die Rentenberechnung das tatsächliche Bruttoeinkommen herangezogen. Eine freiwillige Aufstockung ist nicht mehr erforderlich.
  • Voller Schutz: Midijobbende haben Anspruch auf die gesetzliche Midijob-Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung. Dies beinhaltet auch das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitslosenversicherung: Midijobbende, die ihre Tätigkeit für mindestens 1 Jahr ausüben, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes (Zeitraum: letzte 12 Monate). Haben Arbeitnehmende Kinder, sind es sogar 67 %.

Nachteile

  • Steuerabzüge: Im Gegensatz zu Beschäftigten in einem Minijob-Arbeitsverhältnis müssen Midijobbende Steuern zahlen. Brutto ist dabei also nicht gleich netto. Das tatsächliche Arbeitsentgelt fällt geringer aus. Dieser Aspekt ist besonders relevant, wenn der Midijob als Nebentätigkeit ausgeübt wird. Um den genauen Nettobetrag zu ermitteln, empfiehlt es sich, einen Midijob-Rechner zu nutzen.

Midijob und Steuern: Was muss ich wissen?

Wie in den Vorteilen angedeutet, haben Angestellte, die einen Midijob ausüben, einen steuerlichen Vorsprung. Denn: Alle diejenigen in den Steuerklassen 1 bis 4 müssen keine Lohnsteuer bezahlen.

Die Ausnahme: Midijobbende in Steuerklasse 5 oder 6. Bei der Steuerklasse 5 handelt es sich um verheiratete Arbeitnehmende. Der*die Ehepartner*in ist dann in Steuerklasse 3. Das gesamte gemeinsame Einkommen wird in diesem Fall zur Versteuerung berücksichtigt.

Steuerklasse 6 betrifft Angestellte, die den Midijob als Nebentätigkeit ausführen, also noch einer oder mehreren anderen Beschäftigungen nachgehen. Die Haupttätigkeit wird dann gemäß einer der Steuerklassen 1 bis 5 besteuert, der Midijob unterliegt der Steuerklasse 6.

Doch aufgepasst – Auch hier bestätigen Ausnahmen wieder die Regel: Selbstständige oder freiberufliche Berufstätige können ihren Midijob auch in den Steuerklassen 1 bis 5 geltend machen.

Beiträge zur Sozialversicherung

Midijob-Arbeitsverhältnisse sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Midijobbende genießen folglich den „normalen“ Versicherungsschutz.

Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge unterscheidet man zwischen den Beiträgen zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und – falls sich Midijobbende nicht davon befreien lässt – der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die genaue Berechnung basiert jedoch auf dem Gesamtbetrag aller beitragspflichtigen Einnahmen, der für die Sozialversicherung berücksichtigt wird. Dieser ergibt sich wie folgt:

  • Gesamtbeitrag = Gesamtbeitragssatz x Gleitzonenentgelt

Während der Gesamtbeitragssatz von der jeweiligen Kasse bestimmt wird, kann das Gleitzonenentgelt für jeden Arbeitnehmenden einzeln berechnet werden.

Dazu können Sie diese Formel nutzen:

  • Gleitzonenentgelt = F x 603,01 + ([2.000/(2.000 – 603,01)] – [603,01/(2.000-603,01)] x F) x (Bruttoarbeitsentgelt – 603,01)

Die Variable F ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgegebener Faktor.

2020 betrug „F“ noch 0,7547. Für 2024 lag der Faktor bei 0,6846, für 2025 bei 0,6683. Im Jahr 2026 beträgt der Faktor F 0,6619.

Wie hoch sind die Anteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende?

➡️ Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil?

Zur Ermittlung des Arbeitgeberanteils können Sie diese Formel hinzuziehen:

  • Arbeitgeberanteil = Monatsbrutto x Beitragssatz (Arbeitgebender)

➡️ Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil?

Die Höhe der Arbeitnehmeranteils können Sie mir folgender Formel berechnen:

  • Arbeitnehmeranteil = Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil

Wie können Sie Fehler vermeiden, wenn Sie Lohnabrechnungen erstellen? Erfahren Sie mehr über Factorial Payroll und unsere direkte Schnittstelle zu DATEV.

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Wie viele Stunden dürfen Midijob-Arbeitnehmende arbeiten?

Die Midijob-Grenze liegt bei 2.000 Euro monatlich. Mehr dürfen Arbeitnehmende in diesem Arbeitsverhältnis nicht verdienen. Daher ist auch die Anzahl der Arbeitsstunden begrenzt, die geleistet werden dürfen.

Die maximalen Stunden, die gearbeitet werden dürfen, sind auch vom Stundenlohn der Arbeitnehmenden abhängig. Gehen wir davon aus, Beschäftigter X erhält Mindestlohn:

In Deutschland beträgt der Mindestlohn seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro (Quelle: BMAS, Stand 2026).

Die maximale Stundenanzahl wäre dann wie folgt:

2.000,00 € / 13,90 € = 143,88 Stunden (ca. 144 Stunden).

Mehr dürfen Midijob-Beschäftigte nicht in einem Monat arbeiten.

Wichtig: Auch Midijobbende dürfen die gesetzlich vorgeschriebene Stundenzahl von 8 Arbeitsstunden pro Tag nicht überschreiten. Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

👉 Hier erfahren Sie mehr zur Zeiterfassung in verschiedenen Arbeitszeitmodellen.

Tipp: Mit Factorial können Sie die Zeiterfassung Ihrer Mitarbeitenden ganz leicht automatisieren.

Haben Midijobbende Anspruch auf Urlaub?

Die Antwort lautet hier ganz klar: Ja, sie haben das Recht auf Urlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

Generell gilt: Jeder Arbeitnehmende hat einen gesetzlich festgelegten Mindestanspruch auf Urlaub – ganz egal, in welchem Arbeitsverhältnis er beschäftigt ist.

So können Sie den Urlaubsanspruch berechnen:

  • Urlaubsanspruch in Tagen = 24 / 6 x Anzahl der Arbeitstage in einer Woche (Durschnittswert)

Beispiel: 

Ihr Mitarbeiter X arbeitet 20 Stunden pro Woche. Dafür erscheint er aber jeden Tag, also 5 Tage pro Woche zur Arbeit.

  • 24 / 6 x 5 = 20 Urlaubstage

Seine Kollegin Y arbeitet ebenfalls 20 Stunden. Diese Stunden verteilt sie aber auf 4 Tage. Im Gegensatz zu Mitarbeiter X hat sie nur 16 Urlaubstage zur Verfügung:

  • 24 / 6 x 4 = 16 Urlaubstage

👉 Erfahren Sie mehr zur Urlaubsverwaltung mit Factorial.

Midijob und Minijob kombinieren: Was ist möglich?

Viele Arbeitnehmende fragen sich, ob sie einen Midijob mit einem Minijob kombinieren können. Die Antwort: Ja, das ist möglich! Der Midijob gilt als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, während der Minijob als versicherungsfreie Nebenbeschäftigung behandelt wird.

Wichtig: Die Gleitzonenregelung gilt nur, wenn die Gesamtsumme aus dem Midijob maximal 2.000 € beträgt. Der Minijob kann zusätzlich bis zu 603 € (bzw. 7.236 € jährlich) steuerfrei hinzuverdient werden. Bei mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen werden die Entgelte zusammengerechnet

Häufige Fragen und Antworten zum Midijob

Was ist ein Midijob und welche Änderungen gelten ab 2026 für Midijobs?

Ein Midijob ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Einkommen zwischen 603,01 € und 2.000 €. Er liegt über dem Minijob (bis 603 €) und bietet reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

Seit 1. Januar 2026 ist die Midijob-Untergrenze auf 603,01 € gestiegen (aufgrund des Mindestlohns von 13,90 €). Der Faktor F für die Beitragsberechnung beträgt 0,6619. Wer 2025 zwischen 556 € und 603 € verdient hat, gilt ab 2026 als Minijobber*in, sofern das Gehalt nicht erhöht wird.

Wie wird ein Midijob versteuert?

Ein Midijob (603,01 € bis 2.000 €) ist im Gegensatz zum Minijob immer steuerpflichtig. Die Abrechnung erfolgt individuell über Ihre Lohnsteuerklasse:

  • Steuerklasse 1, 2 und 4: Hier fällt oft keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer an, da das Einkommen meist unter dem Grundfreibetrag liegt.

  • Steuerklasse 5 und 6: Hier fallen bereits bei geringem Verdienst Steuern an.

  • Sozialversicherung: Sie zahlen reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, die erst bei 2.000 € die volle Höhe erreichen. Trotz der Rabatte erhalten Sie die vollen Rentenansprüche.

Kurz gesagt: Brutto ist nicht gleich Netto, aber durch Sonderregeln im Übergangsbereich bleibt Ihnen deutlich mehr vom Gehalt als in einem regulären Job.

Wie viele Stunden darf man bei einem Midijob arbeiten?

Die Grenze liegt bei 2.000 Euro monatlich. Mehr darf der Arbeitnehmende in diesem Arbeitsverhältnis nicht verdienen. Daher ist auch die Anzahl der Arbeitsstunden begrenzt, die geleistet werden dürfen. Erhalten Beschäftigte Mindestlohn (13,90 €, Stand 2026), dann dürfen Midijobbende maximal 143,88 Stunden (ca. 144 Stunden) im Monat arbeiten.

Für wen lohnt sich ein Midijob besonders?

Ein Midijob lohnt sich besonders für Personen, die mehr als einen Minijob verdienen möchten, aber unter Vollzeit arbeiten. Durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (beginnend bei ca. 11% statt 20%) bleibt mehr Netto vom Brutto übrig, während gleichzeitig volle Sozialversicherungsansprüche erworben werden – inklusive Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Haben Midijobbende Anspruch auf Urlaub?

Die Antwort lautet hier ganz klar: Ja, sie haben das Recht auf Urlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Generell gilt: Jeder Arbeitnehmende hat einen gesetzlich festgelegten Mindestanspruch auf Urlaub – ganz egal, in welchem Arbeitsverhältnis er beschäftigt ist.

Als Content Strategin mit fundierter Erfahrung im Markenaufbau und in digitaler Kommunikation entwickelt Nicole Steffgen wirkungsstarke Inhalte an der Schnittstelle von Unternehmenskultur, HR und strategischer Positionierung. Sie arbeitet analytisch, zielgruppenorientiert und markenbewusst – mit dem Fokus, Organisationen kommunikativ zu stärken und im Markt differenziert sichtbar zu machen.