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Urlaub und Abwesenheiten

Urlaubsanspruch berechnen: Formel, Rechner & Beispiele für Teilzeit, TVöD, Kündigung

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Arbeitnehmende haben in Deutschland bei einer 5-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. 

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch berechnen, was der Gesetzgeber vorgibt und welche Sonderregelungen gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der gesetzliche Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: 24 Werktage ÷ 6 × tatsächliche Arbeitstage pro Woche.
    Bei einer 5-Tage-Woche ergibt dies: 24 ÷ 6 × 5 =
    20 Urlaubstage pro Jahr.
  2. Bei Teilzeit gilt dieselbe Formel anteilig. Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen für Minijobs, Elternzeit und Kurzarbeit, sowie klare Vorgaben für den Umgang mit Resturlaub und Krankheitstagen während des Urlaubs.

Gesetzliche Grundlage

  1. Die Berechnung basiert auf dem Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG), das mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub vorschreibt. 

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Wo ist der gesetzliche Urlaubsanspruch geregelt?

Die gesetzlichen Richtlinien zum Urlaubsanspruch sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses Gesetz garantiert allen Arbeitnehmenden in Deutschland einen Mindestanspruch von 24 Werktagen bezahlten Erholungsurlaub pro Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das BUrlG setzt die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG um, die EU-weit mindestens 4 Wochen Jahresurlaub vorschreibt.

Laut Statistischem Bundesamt nahmen Arbeitnehmende in Deutschland 2023 durchschnittlich 31,0 Urlaubstage, womit sich die Zahlen auf dem stabilen Vor-Corona-Niveau eingependelt haben

Wie ist der gesetzliche Urlaubsanspruch geregelt?

Laut § 3 BUrlG  im Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub 24 Werktage. Da im Bundesurlaubsgesetz angegeben ist, dass sich diese Regelung auf alle Tage, außer Sonn- und Feiertage bezieht, handelt es sich dementsprechend bei den 24 Urlaubstagen um den Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag).

Wenn Mitarbeitende 5 Tage in der Woche arbeiten, haben Sie einen Urlaubsanspruch von 20 Werktagen. Der Sonderurlaub bzw. unbezahlter Urlaub ist dabei nicht inbegriffen. 

Wer diese Urlaubstage wann nimmt, können Sie als Arbeitgebende etwa mit einer Software für Zeiterfassung wie der von Factorial im Auge behalten.

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Für wen gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub:

  • Arbeiter*innen
  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. Heimarbeiter*innen und Handelsvertreter*innen)

Gesonderte Regelungen bzgl. der Urlaubsverwaltung gelten für Jugendliche und Schwerbehinderte. Laut  § 19 im Jugendarbeitsschutzgesetz stehen Jugendlichen mindestens 25, 27 oder 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu (je nach Lebensalter). Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage, die dem gesetzlichen oder tariflichen Urlaub hinzuzurechnen sind (bei einer 5-Tage-Woche). Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Text.

Hinweis: Nutzen Sie unseren kostenlosen Leitfaden zur Abwesenheits- und Urlaubsverwaltung und erfahren Sie alles, was Sie über das Abwesenheits- und Urlaubsmanagement von Mitarbeitende wissen müssen. 

Kann ich mir die Urlaubstage auch auszahlen lassen?

Generell gilt: nein. Der Mindesturlaub dient der Erholung und soll, ähnlich wie die Arbeitspausen, genutzt werden, um ausgeruht an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Das nützt vor allem der Motivation und Arbeitsproduktivität des Arbeitnehmenden. Unter anderem soll aus diesem Grund der Urlaub auch im aktuellen Kalenderjahr beansprucht werden.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn der Urlaub aufgrund einer Kündigung bzw. der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. In diesem Fall muss der Arbeitgebende die verbleibenden Urlaubstage auszahlen.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Krankheitstage gelten nicht als Urlaubstage. Können Mitarbeitende die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachweisen, dürfen diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet werden – das gilt auch für Krankheitstage während der Betriebsferien.

Übrigens: Wenn Mitarbeitende über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, kann der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten (also bis zum 31. März des Folgejahres) verfallen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Vorgesetzte ihrer Hinweispflicht nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nachgekommen ist. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende zuvor klar und rechtzeitig schriftlich darüber informiert werden müssen, dass ihr Urlaub verfällt, wenn sie ihn nicht beantragen. Wurde der Hinweis nicht erteilt, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen – so entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022, 9 AZR 401/19).

Urlaubstage Rechner

Der Urlaubsanspruch für eine 5-Tage-Woche lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen:

Gesetzlicher Urlaubsanspruch (X) :
Anzahl der Arbeitstage pro Woche (6) x Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche (Y)

Wenn X = 24 und Y = 5, dann ergibt sich daraus folgende Rechnung: 24 : 6 x 5 = 20 (Urlaubstage)

Bei einer 5-Tage-Woche stehen Arbeitnehmenden also 20 Urlaubstage beziehungsweise 4 Wochen bezahlter Urlaub zu. Arbeiten Sie nur 2 Tage pro Woche ergibt sich folgende Rechnung:

24 : 6 x 2 = 8 (Urlaubstage)

Wichtig zu beachten ist, dass sich auch hier ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen pro Kalenderjahr ergibt. Zusammengefasst gelten also folgende Regelungen:

Arbeitstage pro Woche Anspruch auf Urlaubstage
2 Tage 8 Tage
5 Tage 20 Tage
6 Tage 24 Tage

Gesetzlichen Urlaubsanspruch für Teilzeit berechnen

Bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist die tatsächliche Arbeitszeit nebensächlich. Auch bei einer Teilzeitstelle haben Arbeitnehmende den vollen Urlaubsanspruch, vorausgesetzt sie arbeiten an allen Arbeitstagen.

Urlaubsanspruch Teilzeit Rechner

Arbeitet ein oder eine Arbeitnehmer*in nicht an allen Arbeitstagen, ergibt sich eine separate Rechnung für den Mindesturlaub. Der Mindestanspruch lässt sich mit folgender Formel berechnen:

4 Wochen (Urlaubsanspruch pro Jahr) x Arbeitstage pro Woche = Urlaubstage pro Kalenderjahr

Daraus ergibt sich:

Arbeitstage pro Woche Anspruch auf Urlaubstage
1 Tag 4 Tage
2 Tage 8 Tage
3 Tage 12 Tage
4 Tage 16 Tage

Diese vereinfachte Rechnung geht jedoch nur vom Mindesturlaub aus, nicht von den vom Arbeitgebenden festgelegten tatsächlichen Urlaubstagen. In vielen Unternehmen gilt ein Urlaubsanspruch zwischen 25 und 30 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.

Für Mitarbeiter*innen, die weniger als 5 Tage pro Woche in Teilzeit arbeiten, lässt sich folgende Formel anwenden, um den Urlaubsanspruch zu berechnen:

Arbeitstage in Teilzeit : Vollzeit-Arbeitstage im Unternehmen x Urlaubstage = Anteil der Urlaubstage in Teilzeit

Stellen Sie sich vor, ein Teilzeit-Mitarbeiter arbeitet an 2 Tagen pro Woche, die Vollzeit-Arbeitstage der Kollegen betragen 5 Tage und der Urlaubsanspruch bei einer Vollzeitstelle beträgt 28 Tage. Dann ergibt sich folgende Berechnung:

2 : 5 x 28 = 11,2 Urlaubstage pro Jahr

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Urlaubsanspruch im TVöD und TV-L berechnen

Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland haben tarifvertraglich geregelte Urlaubsansprüche, die den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen bei Weitem übertreffen.

Einheitlicher Anspruch: 30 Arbeitstage

In den beiden wichtigsten Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist der jährliche Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche altersunabhängig und einheitlich auf 30 Arbeitstage festgelegt.

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD (Bund und VKA): Im TVöD beträgt der Urlaubsanspruch 30 Tage pro Kalenderjahr. Eine früher bestehende Staffelung nach Lebensalter wurde bereits abgeschafft. VKA steht für Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.

  • Tarifvertrag der Länder – TV-L: Auch im TV-L beträgt der Anspruch für alle Beschäftigten 30 Arbeitstage. Die ursprünglich existierende Staffelung nach Alter (26, 29, 30 Tage) wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20.03.2012, Az. 9 AZR 529/10) als unzulässige Altersdiskriminierung für unwirksam erklärt. Infolgedessen wurde der Urlaubsanspruch für alle Beschäftigten auf die höchste Stufe von 30 Tagen angehoben.

Besonderheiten und Berechnung

Besonderheit TVöD-S (Sparkassen): Im Sparkassenbereich können je nach Sparkasse bis zu 34 Urlaubstage vereinbart sein.

Zusatzurlaub bei Schichtarbeit: Beschäftigte im Wechselschicht- oder Schichtdienst haben gemäß § 27 TVöD Anspruch auf Zusatzurlaub, dessen Umfang sich nach der Dauer der geleisteten Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit richtet.

Berechnung bei Teilzeit: Die Berechnung erfolgt nach derselben Formel wie beim Bundesurlaubsgesetz. Beispiel: 30 Tage Vollzeit bei 5-Tage-Woche, Teilzeit 3 Tage/Woche: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage.

TVöD-Rechner-Beispiel:

Ein Beschäftigter im TVöD arbeitet seit 1. Mai (also 8 volle Monate im Jahr) an 4 Tagen pro Woche.

1. Schritt: Jahresurlaub berechnen (Vollzeitgrundlage 30 Tage)
30 Tage ÷ 5 Arbeitstage × 4 Arbeitstage = 24 Tage Jahresurlaub bei 4-Tage-Woche

2. Schritt: Zwölftelung wegen unterjährigem Eintritt
Da der Beschäftigte erst im Mai beginnt, entstehen Urlaubsansprüche für 8/12 des Jahres.

24 Urlaubstage × 8/12 = 16 Urlaubstage

Ergebnis: Der Beschäftigte hat für dieses Jahr Anspruch auf 16 Urlaubstage.

Urlaubsanspruch berechnen bei einer Kündigung: Besteht der Anspruch auf vollen Jahresurlaub bei unterjährigem Ausscheiden?

Mitarbeiternde kündigen, der Vertrag läuft aus, die Probezeit wurde nicht bestanden – Gründe für das Ausscheiden von Angestellten aus dem Unternehmen gibt es viele. Leider gehört eine gewisse Mitarbeiterfluktuation heutzutage zum Arbeitsalltag dazu. Oft bleiben Angestellte nicht mal ein ganzes Jahr im Unternehmen. Doch inwieweit hat dies Einfluss auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmenden? Wir erklären Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnen. 

Generell gilt: Nach der Wartezeit von sechs Monaten gemäß § 4 BUrlG entsteht der erstmalige Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Diese Wartezeit gilt nur im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses.

Die Zwölftel-Regelung: Schauen Sie sich zunächst die erste Jahreshälfte an: 01.01. – 30.06. Innerhalb dieser ersten sechs Monate besteht lediglich das Anrecht auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs – und zwar für jeden Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis andauert.

Verlassen Mitarbeitende das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte, also nach dem 30.06., dann besteht der volle Urlaubsanspruch.

Dann spricht man von einer Urlaubsabgeltung und die verbliebenen Urlaubstage müssen abgegolten, also ausgezahlt werden. 

Achten Sie immer darauf, diese Regelungen klar im Arbeitsvertrag auszuformulieren.

Urlaubsanspruch berechnen bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

Unabhängig davon, ob eine ordentliche Kündigung mit eingehaltener Kündigungsfrist oder eine fristlose Kündigung eintritt, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Arbeitnehmende müssen in beiden Fällen die Möglichkeit haben, ihre noch verbliebenen Resturlaubstage zu nehmen, bevor das Beschäftigungsverhältnis endet. Alternativ müssen Arbeitgebende den noch verbleibenden Resturlaub auszahlen (z.B. wenn die gekündigten Mitarbeiter neue Mitarbeitende einarbeiten muss).

Welchen Anspruch auf Urlaub Arbeitnehmende nach der Kündigung haben, hängt vom Zeitpunkt des Ausstiegs ab. Verlässt ein oder eine Arbeitnehmer*in das Unternehmen in der ersten Hälfte des Kalenderjahres, ergibt sich eine andere Berechnung, als wenn er in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres geht.

Beispiel: Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem 30.6. berechnen

Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen zum 30.4. und war somit 4 volle Monate dieses Kalenderjahres im Unternehmen beschäftigt. Im Vertrag sind 28 Urlaubstage pro Kalenderjahr festgelegt. Um den verbleibenden Resturlaub zu berechnen, ergibt sich folgende Formel:

Arbeitsverhältnis im Jahr der Kündigung : 12 Monate x Urlaubstage pro Kalenderjahr = Resturlaub

In unserem Beispiel sieht die Berechnung wie folgt aus:

4 : 12 x 28 = 9,33 Tage Resturlaub

Der Anspruch auf 9,33 Tage Resturlaub darf im Fall einer Kündigung nicht gerundet werden. Stattdessen muss der Arbeitgebende Freistunden gewähren.

Beispiel: Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 30.6. berechnen

Anders verhält es sich, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 30.6., also beispielsweise am 15.8. endet. Dann haben Mitarbeitende einen Mindestanspruch auf die vollen 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche). Konkret würde die oben genannte Formel gelten.

Achtung! Steht im Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis”- Regelung, bedeutet das, dass der über den Mindestanspruch hinausgehende Urlaub nur anteilig gewährt wird. Eine entsprechende Klausel könnte zum Beispiel lauten: „Endet das Beschäftigungsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.” Dabei darf jedoch der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden.

Beispiel: Das Arbeitsverhältnis endet am 31.10. Im Vertrag stehen 28 Urlaubstage und die “pro rata temporis”- Regelung.

10 : 12 x 28 = 23,33 Tage Resturlaub

Tipp: Sie müssen Beschäftigten in der Probezeit kündigen und wissen nicht genau wie? Downloaden Sie sich unsere kostenlose Vorlage zur Kündigung in der Probezeit.

Urlaubsabgeltung berechnen

Unter genannten Umständen können sich Arbeitnehmende den Resturlaub auszahlen lassen. Sollen oder müssen die restlichen Urlaubstage abgegolten werden, lässt sich dies ebenfalls mit einer Formel berechnen.

Dazu berechnet man den durchschnittlichen Lohn pro Woche der letzten 13 Wochen (1 Quartal bzw. 3 Monate) vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie folgt:

Monatsgehalt x 3 = Quartalsgehalt und Quartalsgehalt : 13 = Wochenlohn

Wir rechnen mit einem Brutto-Monatsgehalt von 2800,- €.

2800 x 3 : 13 = 646,15

Der Mitarbeiter in unserem Beispiel arbeitet regulär 5 Tage pro Woche und hat noch 4 ungenutzte Urlaubstage.

Bruttolohn der letzten 13 Wochen x Anzahl Resturlaubstage : Zahl der Arbeitstage innerhalb der 13 Wochen = Urlaubsabgeltung

2800 x 3 x 4 : 65 = 516,92

Die Urlaubsabgeltung für die 4 Resturlaubstage beträgt in unserem Beispiel also 516,92 €.

Abfindung: Urlaubsanspruch bei Kündigung

Im Falle einer Abfindung sollte Anwält*innen hinzugezogen werden. Diese helfen dabei, klare Vereinbarungen zu formulieren. So sind beide Parteien rechtlich auf der sicheren Seite und Missverständnisse können vermieden werden.

Urlaubsberechnung bei Wechsel der Arbeitszeitverteilung

Ändert sich während des Jahres die Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche (z.B. Wechsel von Vollzeit 5 Tage auf Teilzeit 3 Tage), muss der bereits entstandene Urlaubsanspruch umgerechnet werden. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG, 14.3.2017 – 9 AZR 7/16) gilt folgende Formel:

Verbleibender Urlaub × (neue Arbeitstage pro Woche ÷ alte Arbeitstage pro Woche)

Beispiel 1: Reduzierung der Arbeitszeit
Sie haben noch 10 Urlaubstage offen und wechseln von 5 auf 3 Arbeitstage pro Woche:
10 Tage × (3 ÷ 5) = 6 Tage Resturlaub

Beispiel 2: Erhöhung der Arbeitszeit
Sie haben 8 Urlaubstage offen und wechseln von 3 auf 5 Arbeitstage pro Woche:
8 Tage × (5 ÷ 3) = 13,3 → aufgerundet 14 Tage Resturlaub

Wichtig: Diese Umrechnung gilt nicht rückwirkend für bereits genommenen Urlaub, sondern nur für den verbleibenden Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Änderung.

Minijob: Urlaubsanspruch berechnen

Gibt es einen Urlaubsanspruch für Minijobs? Der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub wird für Minijobs in der Regel anteilig berechnet. Ähnlich wie beim Teilzeitmodell arbeiten Mitarbeiter*innen im Minijob in der Regel nicht an allen 5 beziehungsweise 6 Arbeitstagen in der Woche. Unabhängig von den Stunden, die ein Mitarbeiter pro Tag arbeitet, wird der Urlaubsanspruch auf eine von zwei Arten berechnet:

1. Bei gleichbleibender Anzahl an Arbeitstagen pro Woche

In der Regel arbeiten Minijobbende an weniger Tagen pro Woche. Bleibt die Anzahl der Tage jede Woche gleich, lässt sich der Urlaubsanspruch mit dieser Formel berechnen:

Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzlich festgelegter Mindesturlaub bzw. vertraglich geregelte Urlaubstage) : 6 (Werktage pro Woche) = Mindestanspruch auf Urlaub

Beispiel: Ein oder eine Arbeitnehmer*in arbeitet an 3 Tagen pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub berechnet sich nach oben genannter Formel wie folgt:

3 x 24 : 6 = 12

Demnach stehen dem oder der Minijobber*in aus unserem Beispiel mindestens 8 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu.

2. Bei variierender Anzahl an Arbeitstagen pro Woche

Variieren die Arbeitstage der Minijobbenden pro Woche, lässt sich der Urlaubsanspruch mit den Arbeitstagen eines Jahres statt einer Woche berechnen. Dazu ist anzumerken, dass laut Bundesarbeitsgericht die Werktage eines ganzen Jahres bei 260 (bei einer 5-Tage-Woche) beziehungsweise bei 312 Tagen (bei einer 6-Tage-Woche) liegen.

Mit dieser Formel lässt sich der tatsächliche Urlaubsanspruch pro Jahr berechnen.:

Gesetzlich festgelegter Mindesturlaub bzw. vertraglich geregelte Urlaubstage x tatsächliche Arbeitstage : Werktage pro Jahr (260 oder 312) = Urlaubsanspruch

Beispiel: Ein oder eine Minijobber*in arbeitet an 100 Tagen pro Kalenderjahr während seine Kolleg*innen in Vollzeit eine 5-Tage-Woche absolvieren und 20 Urlaubstage im Jahr haben.

20 x 100 : 260 = 7,69

In diesem Fall wird nach § 5 Abs. 2 BUrlG kaufmännisch gerundet: Ab 0,5 Tagen wird aufgerundet, darunter abgerundet, sodass sich 8 Urlaubstage pro Kalenderjahr ergeben.

Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte berechnen

Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB 50 oder höher) haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei anderen Arbeitszeiten passt sich der Zusatzurlaub anteilig an: 4 Tage bei 4-Tage-Woche, 6 Tage bei 6-Tage-Woche.

Berechnung bei unterjährigem Bestehen der Schwerbehinderung:
Der Zusatzurlaub wird für jeden vollen Monat mit anerkannter Schwerbehinderung mit 1/12 berechnet.

Beispiel 1: Die Schwerbehinderung wird am 14. Juni anerkannt. Für das restliche Jahr (Juli-Dezember = 6 Monate) berechnet sich der Zusatzurlaub:
5 Tage × 6/12 = 2,5 Tage → aufgerundet 3 zusätzliche Urlaubstage

Beispiel 2: Teilzeit + Schwerbehinderung
Eine Beschäftigter arbeitet an 3 Tagen pro Woche (Teilzeit) und ist das ganze Jahr über schwerbehindert:
Basis-Urlaubsanspruch: 20 Tage ÷ 5 × 3 = 12 Tage
Zusatzurlaub: 3 Tage (entsprechend 3-Tage-Woche)
Gesamt: 15 Urlaubstage

Elternzeit: Was gilt für den Urlaubsanspruch? 

Gibt es einen Urlaubsanspruch in der Elternzeit? In der Elternzeit haben Angestellte genau denselben Anspruch auf Urlaubstage wie regulär Beschäftigte. Urlaub, der bis zum Beginn der Elternzeit nicht genommen wurde, bleibt so auch bestehen. Wenn sich Mitarbeiter*innen mehrere Jahre in Elternzeit befinden, bleiben auch in diesem Zeitraum die Urlaubstage bestehen.

Kann es dazu kommen, dass der Urlaubsanspruch in der Elternzeit gekürzt wird?

Arbeitgebende dürfen die Urlaubstage um ein Zwölftel pro Monat kürzen. Bei dem Monat handelt es sich um den vollen Kalendermonat der Elternzeit, d.H. z.B. vom 01.09. bis zum 30.09.

Kurzarbeit Urlaubsanspruch

Durch die Corona-Pandemie waren viele Arbeitnehmende in Kurzarbeit, manche sogar vollständig (Kurzarbeit Null).

Haben diese Arbeitnehmende trotzdem Anspruch auf Urlaub? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei vollständigem Arbeitsausfall (Kurzarbeit Null) der Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat gekürzt werden darf. Bei Kurzarbeit mit teilweiser Beschäftigung bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen. Entscheidend ist also, ob im gesamten Kalendermonat überhaupt gearbeitet wurde (BAG, Urteil vom 30. November 2021, 9 AZR 225/21).

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Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Berechnung des Urlaubsanspruchs

Wie berechnet man den gesetzlichen Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Für andere Arbeitszeitmodelle wird der Anspruch umgerechnet:

Formel:
Gesetzlicher Urlaub (24 Tage) ÷ 6 Arbeitstage pro Woche × tatsächliche Arbeitstage pro Woche

Beispiel:
Bei einer 5-Tage-Woche: 24 ÷ 6 × 5 = 20 Urlaubstage (gesetzliches Minimum)

Damit lässt sich der gesetzliche Mindesturlaub für jede Wochenarbeitszeit einfach berechnen.

Wie berechnet man den anteiligen Urlaubsanspruch?

Der anteilige Urlaubsanspruch wird mit der Formel (Arbeitsmonate ÷ 12) × Jahresurlaub berechnet. Beispiel: Bei 7 Monaten Beschäftigung und 24 Tagen Jahresurlaub: 7 ÷ 12 × 24 = 14 Urlaubstage. Dies gilt bei unterjährigem Eintritt oder Austritt im ersten Halbjahr. Ab dem 1. Juli besteht bei mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit der volle Urlaubsanspruch gemäß § 4 BUrlG.

Wie viel Urlaub steht mir zu Tabelle?

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub
6-Tage-Woche 24 Urlaubstage
5-Tage-Woche 20 Urlaubstage
4-Tage-Woche 16 Urlaubstage
3-Tage-Woche 12 Urlaubstage
2-Tage-Woche 8 Urlaubstage
1-Tag-Woche 4 Urlaubstage

Diese Werte gelten als gesetzliches Minimum nach BUrlG. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge (z.B. TVöD mit 30 Tagen) sehen höhere Urlaubsansprüche vor.

Wie rechne ich mir meinen Urlaub aus?

Für die Berechnung benötigen Sie drei Werte: 1) Ihren vertraglich vereinbarten Jahresurlaub (oder gesetzliches Minimum von 24 Werktagen), 2) die Regelarbeitstage pro Woche in Vollzeit (meist 5 oder 6 Tage), 3) Ihre tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Formel: Jahresurlaub ÷ Regelarbeitstage × Ihre Arbeitstage. Beispiel bei 28 Urlaubstagen und 3-Tage-Woche: 28 ÷ 5 × 3 = 16,8 → aufgerundet 17 Urlaubstage.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu, wenn ich zum 31.07 kündige?

Bei Kündigung nach dem 30. Juni haben Sie Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche), sofern Sie mindestens 6 Monate im Unternehmen waren. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis“-Klausel, wird nur der über den Mindesturlaub hinausgehende Teil anteilig berechnet. Beispiel: 28 Tage Vertragsurlaub, Austritt 31.7.: Mindesturlaub 20 Tage + (8 Zusatztage × 7 ÷ 12) = 20 + 4,7 = 24,7 → 25 Tage.

Wie berechnet man den gesetzlichen Urlaubsanspruch für Teilzeit?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Teilzeit wird in Deutschland so berechnet, dass Teilzeitkräfte denselben Anspruch pro Arbeitstag haben wie Vollzeitkräfte. Entscheidend ist also, an wie vielen Tagen pro Woche tatsächlich gearbeitet wird – nicht die Anzahl der Stunden.

Grundformel

Wenn im Unternehmen z. B. die Vollzeitkraft an 5 Tagen pro Woche arbeitet und 30 Urlaubstage hat, dann gilt:

Urlaubstage Teilzeit=Arbeitstage Teilzeit pro WocheArbeitstage Vollzeit pro Woche×Vollzeit-Urlaub\text{Urlaubstage Teilzeit} = \frac{\text{Arbeitstage Teilzeit pro Woche}}{\text{Arbeitstage Vollzeit pro Woche}} \times \text{Vollzeit-Urlaub}

Wann muss der Resturlaub in Anspruch genommen werden?

Nicht selten kommt es vor, dass Mitarbeitende am Jahresende noch Urlaubstage übrig haben und aus unterschiedlichen Gründen nicht dazu gekommen sind, die freien Tage zu nutzen. Der Resturlaub muss in diesem Fall bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden.

Kann der Urlaubsanspruch verfallen?

Resturlaub kann bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Wichtig: Seit aktueller BAG-Rechtsprechung (2022) müssen Arbeitgebende die Arbeitnehmende bis spätestens zur ersten Januarwoche schriftlich auf den Urlaub und dessen drohenden Verfall hinweisen. Ohne diese Aufforderung verfällt der Urlaub nicht automatisch. Bei Langzeitkrankheit gilt eine Frist von 15 Monaten (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Als Content Strategin mit fundierter Erfahrung im Markenaufbau und in digitaler Kommunikation entwickelt Nicole Steffgen wirkungsstarke Inhalte an der Schnittstelle von Unternehmenskultur, HR und strategischer Positionierung. Sie arbeitet analytisch, zielgruppenorientiert und markenbewusst – mit dem Fokus, Organisationen kommunikativ zu stärken und im Markt differenziert sichtbar zu machen.

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