Wie viele Überstunden sind erlaubt? Diese Frage stellt sich nicht nur Beschäftigten, sondern auch Arbeitgebenden immer wieder. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Arbeitszeit und den Umgang mit Überstunden sehr genau. Zum 1. Januar 2025 wurden auf Grundlage des Bürokratieentlastungsgesetzes zudem einige Änderungen vorgenommen – welche das konkret sind und was Arbeitgebende und Beschäftigte in puncto Überstunden wissen sollten, verrät Ihnen der folgende Artikel.
Key Facts
- Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wann und wie lange Arbeitnehmende arbeiten dürfen und welche Regeln bei Pausen, Ruhezeiten und Nachtarbeit einzuhalten sind. Auch Regelungen zu Überstunden und deren Ausgleich sind hier zu finden.
- Grundsätzlich gilt: Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal acht Stunden. Sie kann jedoch auf bis zu zehn Stunden ausgeweitet werden, wenn der Acht-Stunden-Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten wird.
- Überstunden sind freiwillig, sofern im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde. In jedem Fall dürfen sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden nicht gefährden.
- Definition: Was sind Überstunden?
- Arbeitszeitgesetz 2025: Was hat sich geändert?
- Überstunden: Wie viele sind erlaubt?
- Können Arbeitgebende Überstunden verlangen?
- Überstunden bei Teilzeitarbeit
- Für welche Personen hat das Arbeitszeitgesetz keine Wirkung?
- Überstundenausgleich: Wie ist die Vorgehensweise?
- Können Überstunden verfallen?
- Überstunden vertraglich regeln
Definition: Was sind Überstunden?
Wie viele Stunden pro Woche oder Monat zu leisten sind, wird bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses vertraglich festgelegt. Geht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit über diese vereinbarte Zeit hinaus, handelt es sich um Überstunden.
Arbeitszeitgesetz 2025: Was hat sich geändert?
Zum 1. Januar 2025 gab es einige wichtige Änderungen im Arbeitszeitgesetz, eingeführt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV):
- Pflicht zur Zeiterfassung: Arbeitgebende müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch aufzeichnen, einschließlich der Überstunden.
- Vereinfachte Dokumentationspflichten: Der bürokratische Aufwand wird dadurch reduziert, dass wesentliche Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses elektronisch übermittelt werden können.
- Elektronische Arbeitszeugnisse: Die elektronische Ausstellung von Arbeitszeugnissen ist nun möglich, sofern eine qualifizierte elektronische Signatur vorhanden ist. So sollen Arbeitgebende Zeit und Ressourcen sparen.
- Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Überstunden: Wie viele sind erlaubt?
Der Gesetzgeber macht keine konkreten Angaben dazu, wie viele Stunden maximal geleistet werden dürfen. Es gibt jedoch Bestimmungen darüber, wie hoch die Gesamtarbeitszeit sein darf. Werktäglich sind acht Stunden vorgesehen, maximal jedoch zehn. Wer regelmäßig mehr als acht Stunden pro Tag arbeitet, muss dabei aus arbeitsrechtlicher Sicht sicherstellen, dass es über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg bei durchschnittlich acht Stunden täglich bleibt.
Können Arbeitgebende Überstunden verlangen?
Sind Überstunden vertraglich nicht geregelt, können Arbeitnehmende die Leistung von Überstunden verweigern. Einigen Personengruppen sind Überstunden laut Gesetz sogar weitgehend untersagt, und zwar:
- Jugendlichen
- Schwangeren
- stillenden Frauen
Bei Jugendlichen, also bei Beschäftigten zwischen 15 und 18 Jahren, gibt es jedoch Ausnahmen. So dürfen sie an Wochentagen bis zu 8,5 Stunden arbeiten, sofern die Arbeit an anderen Tagen als Ausgleich entsprechend verkürzt wird. Die maximale Wochenarbeitszeit für Jugendliche beträgt 40 Stunden und darf laut § 8 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nicht überschritten werden. In § 21 JArbSchG steht allerdings, dass Überstunden bei Jugendlichen in einem angemessenen Rahmen gerechtfertigt sind, sofern die zu erledigende Arbeit nicht aufschiebbar ist und keine Erwachsenen verfügbar sind.
Und was sagt das Mutterschutzgesetz (MuSchuG)? Die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit darf im Monatsdurchschnitt nicht überschritten werden. Pro Tag sind dabei maximal 8,5 Stunden beziehungsweise 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen erlaubt (§ 4 MuSchG).
Überstunden bei Teilzeitarbeit
Überstunden stehen im Widerspruch zu einer Teilzeitstelle und sind daher weitgehend ausgeschlossen. Es ist gesetzlich nicht verboten, mit Teilzeitkräften eine Überstundenregelung zu vereinbaren, allerdings sollten die Überstunden hier auf ein unbedingt erforderliches Minimum begrenzt werden.
Für welche Personen hat das Arbeitszeitgesetz keine Wirkung?
Zwar soll das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich alle Beschäftigten schützen, Arbeitnehmende ebenso wie Auszubildende, es gibt jedoch folgende Ausnahmen:
- leitende Angestellte (im öffentlichen Dienst und in der freien Wirtschaft)
- Chefärzt:innen
- Arbeitnehmende, die mit den Personen, die sie pflegen oder betreuen, zusammen wohnen
- Mitarbeitende in der Luftfahrt
- Mitarbeitende der Kirchen, sofern sie Gottesdienste gestalten
Überstundenausgleich: Wie ist die Vorgehensweise?
Abhängig von den getroffenen Vereinbarungen im Tarif– oder Arbeitsvertrag kann der Ausgleich von Überstunden auf verschiedene Arten erfolgen.
1. Freizeitausgleich
Wer Überstunden geleistet hat, kann im Gegenzug eine entsprechende Anzahl an freien Stunden oder Tagen erhalten. Dieser sogenannte Freizeitausgleich hat den Vorteil, dass die vorgesehene Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird.
2. Finanzieller Ausgleich
Die Frage „Müssen Überstunden ausgezahlt werden?“ lässt sich eindeutig verneinen, denn dies ist immer eine Sache der individuellen vertraglichen Regelung. Werden Überstunden mit dem Gehalt abgegolten, sehen viele Tarif- und Arbeitsverträge dabei Überstundenzuschläge vor, die je nach Branche bei 25 bis 50 Prozent des regulären Lohns liegen können.
In jedem Fall sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, Überstunden genau zu dokumentieren und diese Dokumentation den Behörden auf Verlangen vorzulegen. Dies soll die Rechte der Arbeitnehmenden wahren und sicherstellen, dass Überstunden korrekt ausgeglichen werden.
Wichtig: Sind Überstunden kein Bestandteil des Arbeitsvertrags und Beschäftigte arbeiten dennoch auf freiwilliger Basis länger als vereinbart, ist der Arbeitgebende nicht zum Ausgleich der Überstunden verpflichtet.
Können Überstunden verfallen?
Überstunden können nicht unbegrenzt geltend gemacht werden, wobei es auch hier immer auf die konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag ankommt. Wird eine Frist genannt, muss diese beachtet werden. Die Frist darf dabei drei Monate nicht unterschreiten, sonst ist die Klausel ungültig. Für gewöhnlich verjähren Überstunden nach drei Jahren, danach verliert der Arbeitnehmende jeglichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder Freizeitausgleich.
Überstunden vertraglich regeln
Obwohl die Gesetzeslage Arbeitgebenden in puncto Überstunden viel Spielraum lässt, sind unternehmenseigene Richtwerte grundsätzlich empfehlenswert – nicht zuletzt, um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten und eine Überarbeitung vorzubeugen.
Die Dokumentation der Arbeitszeit einschließlich etwaiger Überstunden gelingt dabei schnell und unkompliziert mithilfe der Factorial Software zur Zeiterfassung – via Desktop oder per App. Die Software ist intuitiv und stellt sicher, dass Sie in Bezug auf die Arbeitszeitdokumentation rechtlich immer auf der sicheren Seite stehen.