Digitale Zeiterfassung für Ihre Mitarbeitenden
Nutzen Sie die intuitive Zeiterfassung von Factorial, um auf der (rechts)sicheren Seite zu sein – egal von wo: auf dem Desktop oder mit unserer mobilen App.



















Pflicht zur Arbeitszeiterfassung? Rechtskonform mit Factorial!
Seit dem BAG-Urteil 2022 sind Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Mit Factorial erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen jetzt schon digital, DSGVO-konform und revisionssicher – inklusive Audit-Trail, Berichten und Betriebsrats-Transparenz.
Korrekte Zeiterfassung – von überall
Ihr Team kann Arbeitszeiten jederzeit mobil oder am Laptop erfassen. So erfüllen Sie die Pflicht zur Zeiterfassung und zur Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Abweichungen sind sofort sichtbar
Das System zeigt Verstöße gegen Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten klar an – für maximalen Arbeitsschutz und Rechtssicherheit.
Benutzerdefinierte Benachrichtigungen
Vergessenes Ein- oder Ausstempeln? Factorial sendet automatische Erinnerungen, damit die Arbeitszeiten lückenlos und revisionssicher erfasst werden – auch im Sinne des Betriebsrats.
Vom Einstempeln bis zur detaillierten Auswertung: Factorial ist Ihr Partner für perfekte Zeiterfassung
Alles, was Sie benötigen, um die Zeit Ihrer Mitarbeitenden effizient zu erfassen, zu verwalten und zu optimieren.
Lassen Sie Ihr Team Arbeitszeiten korrekt und präzise aufzeichnen.
Wir geben Ihnen alle Optionen zum Ein- und Ausstempeln, die Sie brauchen - auch abseits der klassischen Desktop-Variante.
Arbeitet Ihr Team nicht am Laptop? Nutzen Sie die mobile App, um Zeiten zu erfassen, egal wo Sie sich befinden: mit einem Klick oder QR-Code-Scan.
Sie haben die Möglichkeit, die Arbeitszeiten standortbasiert einzuschränken - für eine transparente Kontrolle der Anwesenheit.
Ihre Mitarbeitenden können sich mit ihrer persönlichen ID auf einem Gerät Ihrer Wahl (z.B. einem Tablet) vor Ort einstempeln.
Sparen Sie bis zu 3.420 € pro Jahr bei der Zeiterfassung mit Factorial!
Schluss mit bürokratischem Aufwand bei der Arbeitszeiterfassung: Sparen Sie dort, wo es Sinn macht!
Zeiterfassung immer zur Hand
Die Factorial App braucht keine langen Erklärungen: benutzerfreundlich und nützlich, vom ersten Tag an!
Mehr als 12.000 Unternehmen vertrauen Factorial
Schreiben auch Sie Ihre eigene Erfolgsgeschichte mit Factorial


Arbeitszeiterfassung ist bei weitem noch nicht alles, was Factorial kann
Entdecken Sie, wie Factorial Ihnen noch mehr lästige, wiederkehrende Arbeiten abnimmt.
FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassung
Wir beantworten Ihre Fragen, die im Zusammenhang mit unserer Zeiterfassung Software aufkommen:
Ist die Zeiterfassung auch über App möglich?
Ja, die digitale Zeiterfassung kann auch über unsere Stundenerfassung App erfolgen.
Ist die Schichtplanung Integriert?
Welche Produkt-Integrationen gibt es?
Factorial ist kompatibel mit zahlreichen Integrationen, wie etwa DateV, DATEV LOADS (API), Suprema, ZKTeco, Sage, Zapier, Travelperk, GMail, Figures, Payflow, PowerBI, Indeed, Cobee, Teamtailor, Recruitee, Apple Calendar, Greenhouse und Okta. Sie finden Sie Integration nicht, die Sie brauchen? Sie können unsere öffentliche API nutzen, um benutzerdefinierte Integrationen zu erstellen.
Wann wird die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland besteht bereits jetzt. Ohne Übergangsfrist wird die Einführung eines Systems zur Zeiterfassung damit nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtend.
Wie muss die Arbeitszeiterfassung erfolgen?
Unternehmen müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit in elektronischer Form aufzeichnen - was auch Pausen und Überstunden umfasst. Das dazu angewendete Zeiterfassungssystem muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
Was gilt als Zeiterfassung?
Als Zeiterfassung gilt die Erhebung der Dauer (Beginn und Ende) der Arbeitszeit sowie Name oder Personalnummer, um die Aufzeichnung einem Mitarbeitenden zuzuordnen.
Bis wann muss Zeiterfassung umgesetzt werden?
Die Zeiterfassung muss bereits jetzt umgesetzt werden: Nach der Entscheidung des BAG vom 13.09.2022, ist die gesamte Arbeitszeit inklusive Beginn, Ende und Pausen aufzuzeichnen und muss vom Arbeitgeber kontrolliert werden.