Automatische Synchronisierung von eAU-Bescheinigungen von Krankenkassen
Die DATEV-Integration bringt eAU-Bescheinigungen direkt in Factorial — kein manueller Abruf, keine Papierbescheinigungen, einfach integrierte und rechtskonforme Abwesenheitsverwaltung.
Seit Januar 2023 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Ohne eine direkte Integration mussten HR-Teams diese Abrufe manuell durchführen – was immer wieder zu Diskrepanzen zwischen den Abwesenheitsdaten in Factorial und den Abrechnungsdaten in DATEV führte.
Die DATEV-Integration übernimmt den eAU-Abruf ab sofort vollautomatisch. So bleiben Ihre Abwesenheitsdaten immer korrekt, ohne dass HR zusätzliche Schritte unternehmen muss.
Das erwartet Sie:
Automatischer Empfang: eAU-Bescheinigungen werden direkt bei den Krankenkassen abgerufen und sofort mit den Abwesenheitsdaten in Factorial synchronisiert, sobald sie verfügbar sind.
Rechtssicher und compliant: Jeder Krankheitsantrag erfüllt automatisch die gesetzlichen eAU-Vorgaben in Deutschland – ganz ohne manuelles Eingreifen.
Weniger Hin und Her: HR muss Bescheinigungen nicht mehr mühsam von Mitarbeitenden einfordern oder Abwesenheitsdaten manuell abgleichen.
DATEV bleibt synchronisiert: Krankheitsdaten bleiben zwischen Factorial und Ihrem Lohnabrechnungsanbieter absolut konsistent – komplett ohne doppelte Datenerfassung.
🇩🇪 Dieses Feature steht exklusiv Unternehmen in Deutschland zur Verfügung, die die DATEV-Integration nutzen.
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